Ohne Sanktionen wie bei Mietwucher hilft die Mietpreisbremse kaum – ihre Verlängerung war dennoch überfällig

Die Zitterpartie endet – gerade noch rechtzeitig wird die Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig verlängert. Bei Neuverträgen darf die Miete dann maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings ist es ein Fehler, die Verordnung bis Mitte 2027 zu befristen, zumal § 556d BGB eine Laufzeit bis 2029 zulässt. Die Staatsregierung könnte die Miethaushalte also besser schützen. Dazu müssen beispielsweise harte Sanktionen her, etwa in Form hoher Bußgelder wie beim Mietwucherparagraphen. Es müssen staatliche Kontrollstellen eingerichtet werden, damit die Mieterinnen und Mieter verlässliche Anlaufstellen haben und Verdachtsfälle geprüft werden.

Die Mietpreisbremse kann den Miet-Anstieg höchstens dämpfen, aber es sind weitere Schritte nötig. Im Bund streitet die Linke gegen Ausnahmen von der Mietpreisbremse, etwa bei Modernisierungen oder möblierten Zimmern. Ein wirksames Instrument wäre zudem ein bundesweiter Mietendeckel, der in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wirkt und beispielsweise Mietobergrenzen definiert. Wir wollen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, vor allem für Menschen, die nur einen geringen oder mittleren Lohn bekommen oder Sozialleistungen brauchen.

PM 02. Dezember 2025

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