Am 12.12.2019 hat der Dresdner Stadtrat beschlossen, asylsuchenden Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung mittels Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte zu erleichtern (beschlossene Stadtratsvorlage aus Dresden) . Dafür hat die Dresdner Stadtverwaltung eine Rahmenvereinbarung mit Krankenkassen erarbeitet.
Die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat fordert die Leipziger Verwaltung nun mit einem Antrag auf, die Gesundheitskarte für Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes auch in Leipzig einzuführen:
„Die massive Benachteiligung von Geflüchteten muss ein Ende haben! Asylsuchende haben in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Zugang zur regulären Krankenversicherung und können laut Asylbewerberleistungsgesetz lediglich Akut- und Schmerzbehandlungen sowie Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt in Anspruch nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie nicht einfach zum Arzt gehen können, sondern beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen müssen, wo zumeist Sachbearbeiter* innen über die Notwendigkeit der Behandlung entscheiden. Dieses Prozedere entspricht nicht fachlichen Standards und ist eine bürokratische Hürde für die Betroffenen wie auch für die behandelnden Ärztinnen. Dadurch kann es bei den Betroffenen zu einer Chronifizierung von Krankheiten kommen.
Eine Gesundheitskarte hätte Vorteile für Flüchtlinge, Sozialämter und Ärzte. Sie erleichtert die Gewährung und Abrechnung von Leistungen erheblich, da sie den direkten Zugang zu Ärzten sicherstellt.
Das Land Sachsen verweigert sich bisher die 2015 durch den Bundesgesetzgeber eröffnete Möglichkeit die Gesundheitskarte einzuführen und damit die Einbeziehung von Personen im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ermöglichen. Acht Bundesländer haben mittlerweile entsprechende Rahmenvereinbarungen mit Versicherungsträgern geschlossen.
Nachdem der erste Versuch der Einführung der Gesundheitskarte auf kommunaler Ebene in Leipzig im Jahr 2017 gescheitert ist, soll nun in Anlehnung an die Landeshauptstadt Dresden ein neuer Anlauf genommen werden. Uns ist klar, dass der gleichberechtigte Zugang zur Gesundheitsversorgung kein Recht auf Inanspruchnahme der gleichen Leistungen bedeutet und dass die interkulturelle Öffnung des Gesundheitswesens weiter vorangetrieben werden muss. Nichts desto trotz kann die Gesundheitskarte für Geflüchtete eine lange existierende Lücke der Benachteiligung schließen und ein Stück Gleichberechtigung schaffen.“
PM 16. Dezember 2019