Mit „Sicherheit“ zum Polizeistaat? Sachsens Polizeigesetz soll erneut verschärft werden

Die sächsische Regierung will das Landespolizeigesetz – seit 2019 Polizeivollzugsdienstgesetz (PVDG) – neu regeln. Dazu ist sie durch ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2024 gezwungen. Linke und Grüne hatten gegen Teile des Gesetzes geklagt und Recht bekommen. Nach dem Gericht sei das Verhältnis von Eingriffsbefugnissen und Eingriffsschwellen in etlichen Fällen nicht nur schief, sondern verfassungswidrig. Die Polizei darf also „zu früh“ schon „zu viel“ machen, zum Beispiel viel zu schnell Handys abhören, Personen observieren oder auch V-Leute einsetzen – auch wenn noch gar keine Gefahr erkennbar war.
Bis zum 30. Juni dieses Jahres muss das Gesetz neu geregelt werden.

Doch anstatt das Gesetz wieder auf den Boden der Grund- und Freiheitsrechte zurückzuholen, nutzt die Staatsregierung die notwendige Novellierung für neue Verschärfungen. Zusätzliche Überwachungsbefugnisse und neue Waffen für die Polizei bilden die zentralen Konfliktpunkte des Entwurfs, der die Landespolitik bereits seit Ende vergangenen Jahres beschäftigt. Es ist das BSW, dass das Gesetz mit CDU und SPD über die Schwelle heben und damit massive Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte vor allem durch neue Möglichkeiten der Überwachung und Datensammlung auf den Weg bringen will.

Mit Blick auf das Polizeivollzugsdienstgesetz reden wir über Gefahrenabwehr, also über präventive Maßnahmen, die bereits im Vorfeld von Straftaten zum Einsatz kommen. Seit Jahren, ja Jahrzehnten, erleben wir eine stetige Verlagerung polizeilicher Kompetenzen in dieses Vorfeld. Nicht mehr konkrete Gefahren legitimieren Eingriffe, sondern der bloße Verdacht, dass etwas passieren kann. Staatliches Handeln verschiebt sich damit immer weiter von der Reaktion auf tatsächliche Gefahren hin zur Kontrolle potenziell verdächtiger Personen und Gruppen. Auch die Konstruktion sogenannter „gefährlicher Orte“, die Ausweitung von Videoüberwachung oder das Profiling bestimmter Bevölkerungsgruppen sind Ausdruck dieser Entwicklung.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf will nicht nur bestehende Befugnisse erweitern, sondern zugleich die Tür für algorithmische Polizeiarbeit öffnen. Auch die Polizei soll künftig stärker auf Instrumente der Künstlichen Intelligenz zurückgreifen dürfen.

Im Einzelnen geht es um Ermächtigungen zu:

Intelligenter Videoüberwachung: Mittels bestehender Videoüberwachung soll eine softwaregestützte Live-Auswertung mit Mustererkennung ermöglicht werden. Erfasst werden können bestimmte Verhaltensweisen oder Gegenstände. Hinzu kommen das Markieren von Personen, automatisches Tracking, die Identifizierung markierter Personen durch Abgleich mit Fahndungsdaten sowie die Suche nach Personen innerhalb laufender Videoübertragungen.

Biometrischer Online-Identifizierung (dem sogenannten „Daniela-Klette-Paragrafen“): Anhand biometrischer Fahndungsdaten soll das Internet nach Personen durchsucht werden, um diese zu identifizieren oder Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu gewinnen.

Automatisierter Datenanalyse: Hier sollen nahezu sämtliche verfügbaren Polizeidaten in einer selbstlernenden Analyseplattform zusammengeführt werden, um daraus neue Erkenntnisse über Personen und Zusammenhänge zu gewinnen. Die vorgesehenen Beschränkungen bleiben dabei äußerst vage.

Entwicklung von KI-Modellen: Polizeidaten sollen genutzt werden können, um KI-Modelle zu entwickeln oder entwickeln zu lassen. Dafür dürfen die Daten an private Unternehmen weitergegeben werden, die die entwickelten Modelle anschließend unter Umständen auch für andere kommerzielle Zwecke verwenden könnten.

Gemeinsam ist diesen Instrumenten, dass sie auf die möglichst umfassende Erfassung, Verknüpfung und Auswertung von Datenbeständen abzielen. Damit könnten Personen, soziale Beziehungen, Bewegungen und Verhaltensmuster analysierbar gemacht werden und das häufig unabhängig davon, ob die Betroffenen überhaupt einer Straftat verdächtig sind. Die Logik lautet nicht mehr: Es gibt einen Verdacht, also werden Daten erhoben. Vielmehr werden Daten massenhaft gesammelt, um daraus erst Verdachtsmomente zu erzeugen.

Es geht unterm Strich um eine Softwarearchitektur, die personenbezogene Polizeidaten in großem Umfang aufbereitet und analysiert. Damit entstünde eine Überwachungs- und Datensammelinfrastruktur, die zahlreiche Unbeteiligte erfasst, Bewegungsprofile ermöglicht, sensible Informationen dauerhaft verfügbar macht und Menschen aufgrund statistischer Muster ins Visier nimmt. Zugleich droht die Weitergabe sensibler polizeilicher Daten an private Dritte.

„Millionen Datenhäppchen über Menschen, die mit der Polizei irgendwann Kontakt hatten, fließen in diese Schattendatenbanken hinein. Oft diskriminierte Gruppen sind besonders betroffen und selbst Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Journalisten oder Ärzte werden nicht verschont und können mitgerastert werden“, schreibt die CCC-Sprecherin und Informatikerin Constanze Kurz, die im März auf Einladung der Linksfraktion in Leipzig zum Thema referierte.

Nicht ohne Grund wird die Einführung solcher KI-Befugnisse häufig im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Softwareunternehmen Palantir diskutiert. Mit Gotham betreibt Palantir eine der weltweit bedeutendsten Datenanalyse- und Ermittlungsplattformen, die insbesondere für militärische und polizeiliche Zwecke eingesetzt wird. Die US-Einwanderungsbehörde ICE nutzt die Software unter anderem zur Identifizierung und Abschiebung von Migrant*innen.

Auch in Deutschland hat Palantir längst Einzug gehalten. Den Anfang machte bereits 2018 Hessen mit „Hessendata“. Es folgten Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Berlin.

Palantir ist eng mit Militär-, Geheimdienst- und Sicherheitsapparaten sowie mit dem politischen Umfeld der Trump-Administration verbunden und verdient sein Geld mit Technologien zur Überwachung, Analyse und Kontrolle von Bevölkerungen. Dass ein US-Unternehmen Zugriff auf zentrale polizeiliche Dateninfrastrukturen erhalten könnte, lehnen wir ab. Ob Datenschutz, Transparenz und demokratische Kontrolle unter diesen Bedingungen tatsächlich gewährleistet werden können, erscheint mehr als fraglich.

Parallel zu Sachsen wird auch in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen über die Schaffung vergleichbarer KI-Ermächtigungen diskutiert. Offiziell lehnen alle Länder den Einsatz von Palantir ab.

Ob diese Ablehnung in der Praxis Bestand haben wird, erscheint jedoch fraglich. Der von Bayern abgeschlossene Rahmenvertrag mit dem US-Unternehmen ermöglicht es auch anderen Bundesländern sowie dem Bund, ohne erneutes Vergabeverfahren beizutreten.

Die eigentliche Gefahr liegt jedoch tiefer: Systeme wie Palantir verschieben den Fokus polizeilicher Arbeit weg von konkreten Verdachtsmomenten hin zur permanenten Suche nach statistischen Auffälligkeiten und vermeintlichen Risikoprofilen. Damit droht eine weitere Entgrenzung staatlicher Datensammlung und Überwachung.

Unterm Strich sollen mit dem neuen Polizeigesetz rechtliche Grundlagen für Formen der Datenverknüpfung und Datenanalyse geschaffen werden, die unabhängig davon, wer sie einsetzt, erhebliche Eingriffe in Grundrechte bedeuten.

Die weiteren geplanten Änderungen – der flächendeckende Einsatz von Elektroimpulsgeräten, die Ermächtigung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die automatische Kennzeichenerfassung oder neue Befugnisse zur Drohnenabwehr – wirken daneben beinahe kleinteilig. Im Hinblick auf die damit verbundenen Grundrechtseingriffe wiegen sie jedoch keineswegs leichter.

So handelt es sich beim Elektroimpulsgerät um eine nicht-tödliche Waffe, die bislang dem SEK vorbehalten ist. Für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen kann ihr Einsatz lebensgefährlich sein. Ihre deeskalierende Wirkung ist wissenschaftlich umstritten. Künftig sollen solche Geräte jedoch auch regulären Polizeieinheiten zur Verfügung stehen und damit beispielsweise bei Versammlungen eingesetzt werden können.

Mit der Quellen-TKÜ nutzt der Staat mittels des Bundestrojaners Sicherheitslücken, um Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation zu erhalten. Der Übergang zur in Sachsen bislang nicht zulässigen Online-Durchsuchung ist dabei fließend.

Es versteht sich von selbst, dass wir als Linke diesen Gesetzesvorstoß ablehnen.

Die permanente Ausweitung polizeilicher Befugnisse hat bislang nicht nachweisbar zu mehr Sicherheit geführt, wohl aber zur Kriminalisierung und Stigmatisierung gesellschaftlicher Gruppen – seien es Migrantinnen und Migranten, Fußballfans oder von Armut betroffene Menschen. Zugleich stellt eine immer mächtigere Polizei selbst ein gesellschaftliches Risiko dar.

Die Geschichte der Sicherheitsgesetzgebung zeigt, dass einmal geschaffene Befugnisse kaum jemals wieder zurückgenommen werden. Jede neue Überwachungsmöglichkeit wird zur Normalität, jede abgesenkte Eingriffsschwelle zum Ausgangspunkt der nächsten Verschärfung. Und nicht zuletzt müssen wir uns fragen, welche Folgen diese Befugnisse hätten, wenn sie künftig von einer autoritären oder extrem rechten Regierung genutzt würden.

Dass es am Ende wahrscheinlich das BSW sein wird, das CDU und SPD im Landtag zu einer Mehrheit für diesen Gesetzentwurf verhilft, bleibt ein bitterer Treppenwitz der Geschichte.

Juni 2026

>>> FAQ der Linksfraktion Sachsen zum neuen Gesetz

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