Die verbliebenen Mieter*innen der Wohnhäuser in der Kantstraße 55 – 63b wenden sich aktuell mit einem Offenen Brief an die Leipziger Stadtspitze. Sie machen darin den 10jährigen Kampf um ihr Zuhause transparent und fordern eine Lösung, damit sie nicht gehen müssen. Die Stadt ist dabei durchaus in der Pflicht, denn schließlich wurde ein Teil der Häuser seinerzeit von der LWB an die private GRK verkauft. Es folgte für die Mieter*innen eine Odyssey, die für viele den Auszug bedeutet. Eine Lösung war weder mit der GRK, der darauffolgenden Eigentümerin Instone Real Estate noch mit der aktuellen Eigentümer Campus Group möglich. Die Modernisierung der Häuserblöcke in der Leipziger Südvorstadt ist jetzt voll in Gang.
Das Gebaren aller drei Firmen zeigt deutlich, dass es nicht um den Schutz von Mieterinnen und Mietern geht, sondern um Profitmaximierung um jeden Preis. Der große Teil der Häuser wurde leer gezogen und die Übernahme eines der Häuser durch die verbliebenen Mieter*innen mit überhöhten Preisvorstellungen vereitelt. Mit Fug und Recht befürchten die verbliebenen Bewohner*innen der Kantstraße, dass sie perspektivisch mit Eigenbedarfskündigungen auf die Straße gesetzt werden. Die Umwandlung in Eigentumswohnungen und damit verbundene Eigenbedarfskündigungen sind ein übliches Instrument Mieter*innen loszuwerden, um die Wohnungen dann teurer wiederzuvermieten. Dem könnte mit dem verlängerten Kündigungsschutz nach § 577a BGB Einhalt geboten werden, wie die Stadtverwaltung auf meine Anfrage zur Unterstützung der Mieter*innen in der Kantstraße selbst anführte: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017830.
Die Länder können diese Verlängerung des Kündigungsschutzes von 3 auf 10 Jahre in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ermöglichen. Sachsen nutzt diese Möglichkeit nicht, darum kann sie auch in Leipzig nicht wirksam werden. Die Stadt Leipzig kann sich hier aber keinen schlanken Fuß machen, sie muss sich aktiv für den Erlass einer Landesverordnung einsetzen.
Gleichwohl die Debatten über Mietenstopp und Mietendeckel auch für die Stadt Leipzig von Relevanz sind – das zeigt auch der Widerstand von LWB-Mieter*innen aus dem Musikviertel gegen Mietspiegelmieterhöhungen – können auch jetzt schon mehr Instrumente für den Schutz von Mieterinnen und Mietern genutzt werden. Dies gilt neben dem verlängerten Kündigungsschutz auch für die Umwandlungsverordnung, mit der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird. Auch hier muss die Stadt beim Land endlich Druck machen.
Im Fall der Kantstraße fordere ich, dass die Stadt Leipzig auf die aktuelle Eigentümerin einwirkt und alles versucht um eine Lösung der Mieter*innen in ihrem Zuhause zu finden.
PM 27. April 2021