Medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht

gesundheit-asylDie Stadtratsfraktion der LINKEN beantragt Einführung einer Krankenversichertenkarte für Asylsuchende in Leipzig
In den letzten Monaten gab es einige längst überfällige, kleine Verbesserungen für die Lebenssituation von Asylsuchenden in Deutschland. So wurde das Arbeitsverbot verkürzt und die Residenzpflicht gelockert, bereits nach 15 statt nach 48 Monaten erhalten Asylsuchende nun zudem Leistungen, die fast das Niveau der Sozialhilfe erreichen. Es bleibt jedoch eine entscheidende Baustelle: Die Gesundheitsversorgung.

Mit dem 1993 geschaffenen Asylbewerberleistungsgesetz wurde ein Sondergesetz für Asylsuchende geschaffen, das auch die Ungleichbehandlung bei Gesundheitsleistungen vorsieht. Asylsuchende sind nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Die gesetzlich garantierte und finanzierte medizinische Behandlung und Versorgung bleibt auf akute Erkrankungen und Schmerzen sowie Schwangerschaft und Geburt beschränkt.

Die Inanspruchnahme dieser Notversorgung wird zusätzlich durch bürokratische Hürden erschwert oder behindert. Anstatt mit einer Chipkarte zum Arzt gehen zu können, müssen Asylsuchende beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Diese Hürde kann im Ernstfall zur Verzögerung von Behandlungen und zur Chronifizierung von Erkrankungen führen.

Mit einem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Einführung einer Krankenversichertenkarte für Asylsuchende in Leipzig. Dieser wird am kommenden Mittwoch, 20. Mai zur Abstimmung in der Ratsversammlung stehen. (Zum Antrag)

Seit 2005 wird dieses Chipkartenmodell erfolgreich in Bremen praktiziert. Dort übernimmt die AOK die Betreuung der Asylsuchenden. Die Behandlungskosten werden von der öffentlichen Hand ersetzt. Hamburg zog 2012 nach. Dort konnten zuletzt rund 1,6 Millionen Euro Verwaltungskosten pro Jahr eingespart werden. Auch Städte wie Rostock, Münster und Chemnitz wollen dem Beispiel folgen.

Da sich sowohl der Bund (Link) als auch der Freistaat Sachsen (Link zur Stellungnahme der Sächsischen Sozialministerin) einer bundes- bzw. landeseinheitlichen Regelung verweigern, müssen die Spielräume auf kommunaler Ebene genutzt werden. Die Kommune ist qua Gesetz Kostenträger der Gesundheitsleistungen und kann entsprechende Verhandlungen und Verträge mit Krankenkassen eingehen.

Die Einführung einer Krankenversichertenkarten bringt für alle Beteiligten Vorteile: für die Asylsuchenden, für ÄrztInnen und die Verwaltung. Ein gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsleistungen folgt daraus leider nicht. Dazu muss endlich das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz auf Bundesebene fallen. Denn: Medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht.

PM Juliane Nagel, 18. Mai 2015

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