Mit akuter Verspätung liegt seit heute der Entwurf für ein Integrations- und Teilhabegesetz für Sachsen vor – fast zwei Jahre nach verschiedenen Beteiligungsformaten mit der Zivilgesellschaft. Ob diese Impulse es überhaupt in den Entwurf geschafft haben, ist unklar. Die Erwartungen sind jedenfalls groß: Zahlreiche Verbände, Initiativen und Vereine wirkten im Beteiligungsprozess mit. Wir als demokratischer Teil der Opposition waren ausgeschlossen, obwohl wir bereits Vorschläge in einem eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben (Drucksache 7/10059). Was ich in der heutigen Medieninformation lese, lässt mich hoffen:
Es sollen wichtige Pflöcke für die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte eingeschlagen werden, die sich auch in unserem Gesetzesentwurf wiederfinden. Von vornherein war klar, die CDU im Freistaat und CDU-Landräte hartnäckig Front gegen das Anliegen machen würden. Ich hoffe, dass das Gesetz jetzt nicht verwässert wird.
Ich hoffe aber, dass über die angekündigte verstetigte Förderung für die Psychosozialen Zentren und das Landessprachprogramm hinaus auch wichtige Angebote wie die Asylberatung oder die Flüchtlingssozialarbeit bedacht sind. Gerade bei den Beratungsangeboten hatte es in der Vergangenheit unerträgliche Hängepartien gegeben. Der Gesetzesentwurf muss sich insbesondere hieran und auch an der Frage der finanziellen Förderung kommunaler Integrationsarbeit messen lassen. Spannend bleibt auch, ob und wie die direkte Teilhabe von geflüchteten und migrierten Menschen über Beiräte in den Kommunen aussehen soll.
Wir können als Bundesland nicht die schwerwiegenden Defizite im Einwanderungs-, Asyl- und Aufenthaltsrecht beheben. Wir können aber unsere Möglichkeiten nutzen, um Menschen mit Migrationsgeschichte – seien es Geflüchtete oder Menschen, die für Ausbildung, Studium oder Arbeit oder aus anderen Gründen eingewandert sind – gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Wir werden uns konstruktiv und mit eigenen Vorschlägen an der weiteren Debatte um ein Integrations- und Teilhabegesetz beteiligen. Wir wollen den neu hinzukommenden Menschen einen gleichberechtigten Platz in dieser Gesellschaft einräumen, ihnen Chancen und Rechte geben, hier selbstbestimmt zu leben. Das erfordert eine gesetzliche Grundlage, die Ziele, Verantwortlichkeiten und Rechtsansprüche formuliert.
PM 4. Juli 2023