Leerstand für soziale Zwecke nutzen: Initiative „Leipzig besetzen“ legt Finger in die Wunde

Am 21.8.2020 wurde ein leer stehendes Haus in der Ludwigstraße 71 in Leipzig-Neustadt-Neuschönefeld besetzt. Das Haus steht nach Aussagen der Initiative „Leipzig besetzen“ seit über einem Jahrzehnt leer. Die Initiative hat ein Nutzungskonzept vorgelegt und will eine soziale und kulturelle Nutzung ermöglichen.
Recht schnell konnte Kontakt zum Eigentümer hergestellt werden, der am Mittwoch kommender Woche ins Gespräch mit den Besetzer*innen kommen will.
Ich meine, dass die Stadtverwaltung den Prozess und das Konzept unterstützen sollte und darüber hinaus, dass Leerstandsbesetzungen entkriminalisieren werden müssen!

Mit der Besetzung wird aufgezeigt, dass es in Leipzig drängende Probleme gibt: Immobilienpreise explodieren, Freiräume für nicht-kommerzielle Nutzungen gibt es faktisch nicht mehr. Leerstand wird in der Regel zu teurem Wohnraum umgewandelt, den sich Menschen ohne und mit geringen Einkommen nicht leisten können. Auch der so genannte spekulative Leerstand ist ein Problem und treibt Immobilienpreise nach oben. Gerade der Leipziger Osten gilt derzeit als Schwerpunkt von Gentrifizierung.
Die Besetzer*innen legen mit ihrer Aktion den Finger in die Wunde.
Ich hoffe, dass die Gespräche mit dem Besitzer positiv verlaufen und die Initiative ihr ambitioniertes Konzept verwirklichen kann. Ich erwarte, dass die Stadtverwaltung hier unterstützend zur Seite steht, gerade wenn es um die Entwicklung eines tragfähigen sozialen Projektes geht.
Ich meine zudem, dass Hausbesetzungen zu sozialen Zwecken und als Protest gegen Mietenwahnsinn und Gentrifizierung legitim sind. Wo Mieten steigen und Verdrängung stattfindet, sind Besetzungen von Gebäuden, die aus Spekulationseifer oder anderen Gründen seit vielen Jahren verfallen, ein wertvoller Beitrag zu einer lebendigen Stadtgesellschaft.
Besetzungen von lange leer stehenden Gebäuden für gemeinnützige Zwecke sollten als positiver Beitrag für das Gemeinwesen grundsätzlich legalisiert werden sollte – analog zur früheren Gesetzgebung in den Niederlanden.

PM, 23. August 2020

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