Klage wegen Informationsverweigerung der Staatsregierung bei Erstaufnahme-Betreiberverträgen

Es ist das fünfte Organstreitverfahren, das Abgeordnete der LINKEN gegen die Staatsregierung angestrengen. In meiner Klage geht es um das Vorenthalten von Informationen zu Betreiberverträgen für Erstaufnahmeeinrichtungen. Hier die Pressemitteilung mit allen Hintergründen.

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist derzeit das brisanteste Thema im Freistaat. Doch die Staatsregierung mauert bei wichtigen Informationen. Dagegen setzt sich Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion DIE LINKE, zur Wehr. Sie hatte eine Kleine Anfrage zum Thema „Situation in den Erstaufnahme-Einrichtungen“ an die Staatsregierung gerichtet. Unter anderem wollte sie wissen, welche Konditionen in den Verträgen zwischen dem Freistaat und den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen vereinbart worden sind. Für die Staatsregierung antwortete Staatsminister Markus Ulbig (CDU) – nicht in der Sache, aber mit der wenig überzeugenden Ausrede, dass es sich um vertrauliche Angaben handle und es der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist (vier Wochen) nicht möglich sei, bei den Betreibern eine Zustimmung für die Veröffentlichung einzuholen. Nur wenn diese vorliege, könnten die Informationen mitgeteilt werden. Offenbar macht die Staatsregierung die Erfüllung ihrer Antwortpflicht vom Votum Dritter abhängig.

Juliane Nagel hat den Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Der Jurist hat in ihrem Namen beim Verfassungsgerichtshof (VGH) in Leipzig einen Organstreitantrag gegen die Staatsregierung eingereicht. Durch den VGH soll festgestellt werden, dass Nagel von der Staatsregierung durch die Antwortverweigerung in ihrem Recht aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der sächsischen Verfassung verletzt worden ist. Der VGH betont in ständiger Rechtsprechung die Pflicht der Staatsregierung, Kleine Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Die Staatsregierung verletzt Oppositionsabgeordnete dennoch wiederholt in ihren verfassungsmäßigen Rechten und behindert sie in der Ausübung ihrer Kontrollfunktion. Dagegen wehren sich inzwischen mehrere LINKEN-Abgeordnete in inzwischen fünf Organstreitverfahren.

Juliane Nagel erklärt: „Asylpolitik ist ein sensibles Thema, das größtmöglicher Transparenz bedarf. Staatliches Handeln ist besonders begründungspflichtig. Das Versagen vor allem des Innenministers bei der Aufnahme von Asylsuchenden hält an. Dabei fällt immer wieder die Informationsverweigerung auf, ob bei der Errichtung von Erstaufnahmeinterims über die Köpfe von BürgermeisterInnen, Landräten und Abgeordneten hinweg oder bei der Versorgung von Asylsuchenden. In diesem Fall ging es um die soziale Betreuung der Ankommenden, die eine essentielle Aufgabe ist.“

Der Rechtsanwalt André Schollbach erklärt: „Es obliegt nicht dem Gutdünken der Staatsregierung, ob sie Abgeordneten bestimmte Informationen zur Verfügung stellen will. Abgeordnete haben gemäß der Verfassung einen Rechtsanspruch darauf, dass Anfragen unverzüglich und vollständig beantwortet werden. Die Achtung der Oppositionsrechte ist eine elementare Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie. Nur so kann die Regierung effektiv kontrolliert werden. Es fällt auf, dass der Staatsminister des Innern wiederholt mit der Verletzung verfassungsmäßig garantierter Rechte unrühmlich in Erscheinung tritt.“

PM Fraktion DIE LINKE im SLT, 31. Juli 2015

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