In Leipzig leben über 100.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ihr Aufwachsen zu unterstützen sowie ihr Wohl und ihre Rechte zu schützen, unabhängig von Herkunft, Beeinträchtigungen oder sozialer Lage, ist eine unserer wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben – Kinderschutz ist ein Kernstück der UN-Kinderrechtskonvention und gesetzlicher Auftrag nach SGB VIII. Meine Rede zu unserem Stadtratsantrag zum Thema:
Trotz rechtlicher Verankerung ist das Kindeswohl immer wieder gefährdet. Im Jahr 2024 gab es in Leipzig 957 Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung. In vielen Fällen bestätigten sich Gefährdungen oder zumindest Unterstützungsbedarfe.
Im Zuge verschiedener Bundesgesetzgebungen – insbesondere des Bundeskinderschutzgesetzes und des Jugendstärkungsgesetzes – nehmen wir eine gestiegene Sensibilität wahr. Dennoch müssen wir weiterhin von einem erheblichen Dunkelfeld ausgehen, insbesondere bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Wir können davon ausgehen, dass pro Schulklasse ein bis zwei Kinder im Laufe ihrer Kindheit betroffen sind. Eine Dunkelfeldstudie vom letzten Jahr bringt zutage, dass jede fünfte Frau und jeder 20. Mann in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren hat – häufig im sozialen Nahraum, aber auch in institutionellen Kontexten. Der digitale Raum gewinnt zudem an Bedeutung. Klar ist: Jede Verletzung der körperlichen und psychischen Integrität eines jungen Menschen hat oft lebenslange Folgen.
Sehr eindrücklich hat uns das Noah Dejanović im Jugendhilfeausschuss geschildert, welcher sich als Betroffener für bessere Prävention und Schutzmechanismen einsetzt.
Unser Antrag steht auch im Kontext der Neuregelungen durch das UKSBM-Gesetz, das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Damit wird Kinderschutz nicht nur aufgewertet – es geht um Aufarbeitung, Hilfen, die Einbeziehung Betroffener und verbindliche Schutzkonzepte für alle Einrichtungen, die mit Minderjährigen arbeiten. Das hat auch Folgen für Leipzig.
Wir wollen die Aktualisierung des städtischen Leitfadens für Kinderschutz erreichen. Der derzeitige, auf der Website der Stadt veröffentlichte Leitfaden stammt aus dem Jahr 2014. Gleichzeitig wissen wir, dass das Leipziger Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen kontinuierlich an Weiterentwicklung und Vernetzung arbeitet.
Zentral bei Kindeswohlgefährdungen ist der ASD. Hier braucht es sensibles und entschiedenes Handeln – in Prävention wie Intervention. Dabei ist auch klar, dass nur ein gut ausgestatteter ASD diese Arbeit im Zusammenspiel mit spezialisierten Trägern und Netzwerkpartner*innen gut leisten kann. Das bestärken wir im Beschlusspunkt 2. Situationen wie zuletzt in Grünau, wo Beratung zeitweise eingeschränkt war, dürfen kein Dauerzustand sein.
Ein besonderer Fokus unseres Antrags liegt auf der Stärkung von Angeboten im Bereich Prävention und Intervention – insbesondere bei sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Vernachlässigung. Wir wollen spezialisierte Angebote stärken und kleinere und ehrenamtliche Träger bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten unterstützen.
Und wir wollen die Perspektive von Betroffenen stärker einbeziehen. Deshalb fordern wir, sich für einen Betroffenenrat auf Landesebene einzusetzen oder ein entsprechendes kommunales Gremium zu schaffen.
Am Ende geht es um eine einfache Frage: Können Kinder in Leipzig sicher aufwachsen? Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Antwort ein klares Ja ist.
Der Antrag wurde in der Form des Verwaltungsstandpunktes angenommen, die Etablierung eines kommunalen Betroffenengremiums wird geprüft.