Die sächsische Kenia-Koalition hat aktuell einen Antrag zum Thema Wohnungslosigkeit ins Verfahren gebracht. Echte Veränderungen sind davon nicht zu erwarten. Währenddessen werden parlamentarische Initiativen zur Behebung der Wohnungsnot von derselben Koalition einfach abgelehnt. Mein Statement:
Dieser Antrag ist ein Rohrkrepierer, ein reiner Schaufensterantrag, der nichts gegen die Wohnungslosigkeit in Sachsen ausrichten wird. Eine Wohnungslosen-Berichterstattung des Landes, wie wir sie als Linksfraktion seit Jahren fordern, ist bereits beschlossene Sache und ab 2022 per Bundesgesetz vorgeschrieben. Der Antrag ist in diesem Punkt völlig überflüssig, da Länder und Kommunen zur Mitwirkung verpflichtet sind.
Auch die in den weiteren Antragspunkten benannten Anliegen, der „Begleitung von präventiven Ansätzen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ und der „Wissenstransfer von Konzepten zwischen den sächsischen Kommunen“ sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt werden.
Erst in Dezember-Plenum lehnte die Koalition unseren Gesetzentwurf für sozialen Wohnraum ab. Dies wäre ein wirksames Instrument gewesen um Wohnungslosigkeit wirklich vorzubeugen, indem mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Das Gesetz enthielt auch den Vorschlag einen Wohnungswesen-Bericht einzuführen, der Informationen über die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und auch zu Wohnungslosigkeit umfassen sollte.
Ich bin fassungslos, dass die Koalition handfeste Vorschläge zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit einfach vom Tisch wischt und dann mit derartig nichtssagenden Anträgen ein Handeln simuliert. Wir brauchen in Sachsen keine Lippenbekenntnisse, sondern endlich eine tatkräftige Unterstützung der Kommunen bei der Versorgung von Wohnungslosen und Trägern der Wohnungslosenhilfe.
Es braucht ein Mehr an Prävention um Armut und Wohnungsverlust zu verhindern und Geld für innovative Konzepte, wie es zum Beispiel das Modell des ‚housing first‘ ist. Danach werden Wohnungslosen Menschen bedingungslos Wohnungen zur Verfügung gestellt, alternativ zum System der Notunterkünfte und vorübergehenden Unterbringung.
Die Stadt Leipzig wird im kommenden Jahr mit einem solchen Modellprojekt an den Start gehen. Das Land könnte hier unterstützend tätig werden, indem es Geld zur Verfügung stellt, wie es beispielsweise auch Berlin oder Nordrhein-Westfalen tun. Dies gilt auch für die Finanzierung der zahlreichen Träger der Wohnungslosenhilfe, die in den Städten und Gemeinden in Sachsen wichtige Arbeit leisten. Warme Worte helfen weder den Engagierten noch den Betroffenen!“
PM 27. Dezember 2020