Medien berichten über einen Landtags-Antrag der sächsischen Regierungskoalition vom Dezember 2020 zum Thema Wohnungslosigkeit. Demnach soll die Staatsregierung berichten, wie das Problem in Sachsen statistisch erfasst wird und welche Hilfsangebote die Kommunen vorhalten. Daraus soll ein Wohnungsnotfallkonzept entstehen. Hintergrund ist eine neue Bundesstatistik. Ich äußere mich dazu mit meiner Kollegin Susanne Scharper:
„Es ist erfreulich, dass sich die Koalition beim Thema Wohnungslosigkeit endlich bewegen will. Im Landtag fordern wir seit Jahren Hilfe für wohnungslose Menschen (zuletzt Drucksache 6/14579). Allerdings springt die Koalition mal wieder zu kurz: Denn es soll zunächst kein entschlossenes Sofortprogramm des Freistaates geben, das es den Kommunen ermöglicht, wohnungslosen Menschen an kalten Tagen ganztägig kostenlose und anonyme Unterkünfte anzubieten.
Der Ansatz ,Housing first‘,wonach Betroffene zuallererst ein Dach über dem Kopf brauchen, bevor sie mit staatlicher Hilfe ihre Lebenskrise überwinden können, ist richtig. Insofern begrüßen wir den Ansatz, mehr kommunale Wohnungen bereitzustellen. Mit den bisher eingeplanten 50.000 Euro wird man aber nicht weit kommen. Auch in Sachsen haben derzeit hunderte Menschen keine Wohnung. Im Winter bedeutet Wohnungslosigkeit Lebensgefahr, wie sich zuletzt in Dresden wieder gezeigt hat. Es darf keinen einzigen weiteren dieser Fälle geben!
Sozialwissenschaftliche Begleitforschung sollte die Gründe der Wohnungslosigkeit, die vor allem, aber nicht ausschließlich sozialer Natur sind, offenlegen. Bisher werden Schulden und Sozialleistungsbezug als häufigste Ursachen identifiziert. Das ist kein Wunder, solange eine soziale Mindestsicherung sanktioniert werden kann. Auch damit muss Schluss sein.
Wir haben bereits einen Änderungsantrag vorgelegt, um die Wirkung des Antrages zu erhöhen. Wir fordern die unverzügliche Auswertung vorhandener und neu gewonnener Daten als Grundlage für ein landesweites Wohnungsnotfallkonzept. Außerdem wollen wir die Staatsregierung beauftragen, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass Zwangsräumung von Wohnungen insbesondere in Pandemie- und anderen Krisenzeiten unterbleiben und der gesetzliche Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter verbessert wird. Wir fordern ein landesweites Handlungs- und Maßnahmenprogramm zur Prävention von Wohnungslosigkeit und zum Schutz der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen. Bereits bestehende „Housing first“-Projekte müssen auskömmlich finanziert werden.“
PM 12. Februar 2021