Keine Bildung für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen

In der letzten Innenausschusssitzung der Landtagslegislatur wurde der Antrag der Linksfraktion „Zugang zu Bildung für Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen erleichtern“ von der Mehrheit aus CDU, SPD und AfD abgelehnt.

Mit dem Antrag versuchte meine Fraktion die bildungspolitische Sondergesetzgebung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Sachsen endlich zu beenden. Mit einem Erlass (Aktenzeichen: 27-6640.10/18/1) verfügte das Kultusministerium 2015, dass die Schulpflicht für diese Gruppe ausgesetzt ist, solange sie in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind ergo bis sie auf die Kommunen verteilt sind. Es gibt ebenfalls keinen Zugang zu frühkindlicher Bildung in den Kindertagesstätten.
Mit dem Asylpaket 2 wurde 2015 die Aufenthaltsdauer in den EA von 3 auf 6 Monate verlängert, auch zahlreiche Kinder in Sachsen betrifft diese verlängerte Aufenthaltsdauer (laut meiner Anfrage vom Februar 2019 125 Kinder und Jugendliche unter 18 länger als drei und 30 sogar länger als sechs Monate).
Die EU-Aufnahmerichtlinie normiert, dass der Zugang zu Bildung von Asylantragssteller*innen nicht länger als 3 Monate dauern soll, ein von GEW Sachsen und Flüchtlingsrat Sachsen in Auftrag gegebenes Gutachten argumentiert zudem, dass der entsprechende Artikel 14 der Aufnahme-RL gleichwertige Bildung meint, und keine „Sonderbeschulung“ in den Aufnahmeeinrichtungen. Deutschland und Sachsen setzen die Aufnahme-Richtlinie nicht um, obwohl dies seit Juli 2015 hätte geschehen müssen – wir befinden uns also in einem rechtswidrigen Zustand!

Der Antrag begehrt, dass der Zugang zu Bildung (Kita und Schule) nach frühstens 30 Tagen und maximal drei Monaten erfolgen soll.
In den ersten 30 Tagen plus soll den Kindern und Jugendlichen das Projekt „Lernangebot für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen“ zur Verfügung stehen, dies wurde in der EA in Chemnitz erprobt, soll auf alle Erstaufnahmen ausgeweitet werden, ABER: Es handelt sich nicht um einen Schulersatz!

Wir bleiben dabei: Sachsen muss das Recht auf Bildung auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche endlich umsetzen, Erstaufnahme-Einrichtungen sind stressige Massenunterkünfte und keine Orte für das Lernen und keine Orte der Integration.

In der Stellungnahme der Staatsregierung und in einer Vereinbarung zwischen CDU und SPD wird weiterhin auf einen Zugang zu Bildung nach 6 Monaten abgestellt, das verstößt gegen EU-Recht!

Auch wenn es „nur“ 125 Kinder (Februar 2019) betrifft: Es geht hier um ein verbrieftes Recht!

Info:
Entwicklung der Zahlen von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahme-Einrichtungen (Grafik des Sächsischen Flüchtlingsrates auf Basis meiner regelmäßigen Anfragen)

– „Bildung für alle“ Positionspapier zum Thema aus dem Dezember 2017

 

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