Seit drei Jahren steht fest, dass die Waffenverbotszone um die Eisenbahnstraße im Osten Leipzigs unwirksam ist. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (Az.: 6 C 22/19 vom 24. März 2021) setzte ein Prinzip dieser Verordnung, welcher das Mitführen „gefährlicher Gegenstände“ verbot, außer Kraft. Die Evaluierung durch Innenministerium, Universität und Stadt Leipzig kam zur selben Zeit zum Schluss, dass die Sonderkontrollzone das Kriminalitätsaufkommen nicht senkte und das Sicherheitsgefühl der Anwohner nicht verbesserte.
Die Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/15872) zeigt, dass das Innenministerium die Abschaffung der Waffenverbotszone hinauszögert. Im Bereich Eisenbahnstraße wird weiter kontrolliert, obwohl fast alle Hinweisschilder verschwunden sind, unkenntlich gemacht oder beschädigt wurden. Mein Statement: „Das Festhalten an der Waffenverbotszone ist Symbolpolitik – Sonderkontrollzone endlich abschaffen“ weiterlesen