Die Sozialen Erhaltungssatzungen in acht Quartieren der Stadt Leipzig haben sich bewährt. In diesen Gebieten können Luxussanierungen und Aufwertungen von Wohnraum nicht ohne Genehmigung umgesetzt und auch versagt werden. Darunter fallen beispielsweise der nicht zweckmäßige Einbau von teuren Fußböden, zweiten Balkonen oder Aufzügen, die nicht stufenlos erreichbar sind. Es geht um Maßnahmen, die zu Mieterhöhungen führen können und somit die Spirale der Mieterhöhungen immer weiter antreiben.
Laut den regelmäßigen Berichten der Stadt Leipzig konnten in zahlreichen Fällen schon tragfähige Lösungen auch im Sinne der Mieter*innen gefunden werden. Seit Inkrafttreten der ersten sechs Erhaltungssatzungen im Juli 2020 – die beiden weiteren folgten im März 2022 – wurden bis Ende 2022 über 400 Anträge zu erhaltungsrechtlichen Prüfung eingereicht und bearbeitet.
Die Erhaltungs- bzw. Milieuschutzgebiete entfalten aber nur Wirkung, wenn sich Eigentümer daran halten oder aufmerksame Mieter*innen Verstöße melden. Laut Antworten der Stadtverwaltung auf mehrere Anfragen der Stadträtin Juliane Nagel gab es 2023 fünf laufende Verfahren zu ungenehmigten baulichen Änderungen in Sozialen Erhaltungsgebieten und sechs laufende Verfahren wegen nicht genehmigten Nutzungsänderung zum Beispiel in Ferienwohnungen. In zwei Fällen wurden nun der Rückbau angeordnet… „Sanktionen wegen Missachtung des Milieuschutzes: Engagement von aufmerksamen Nachbarschaften zahlt sich aus“ weiterlesen