Mit einem Antrag (Drucksache 7/15095) fordert die Linksfraktion die Staatsregierung auf, ein umfassendes Maßnahmepaket zur kindeswohlgerechten Aufnahme und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten vorzulegen.
Ich erkläre Anlass und Inhalt:
„Im laufenden Jahr sind in Sachsen wieder mehr junge Geflüchtete ohne Eltern angekommen. Im November lag die Zahl bei etwa 2220 Personen. Etwa die Hälfte hat Sachsen wieder verlassen.
Einige Landkreise und Kreisfreie Städte kommen bei der vorläufigen Inobhutnahme an Grenzen. Die in den Jahren 2015/16 aufgebauten Betreuungskapazitäten wurden vielerorts auf Null zurückgefahren. Die Landeshilfe beim Strukturaufbau für Aufnahme und Unterbringung in Wohngruppen reicht nicht aus. Die Linksfraktion fordert ein stärkeres Engagement des Landesjugendamtes. Das soll als aktive Koordinierungsstelle wirken, ein tagesaktuelles Register über Inobhutnahme-Plätze führen, beim Kapazitätsausbau in kommunaler Verantwortung helfen, bei der Erstellung pädagogischer Konzepte mitwirken und die Fachkräftegewinnung unterstützen.
Mit einem Landesinvestitionsprogramm sollen für die Träger der Betreuung Immobilien zur Unterbringung erschlossen werden. Personal und Räume sollen zukünftig durch die Übernahme von Vorhaltekosten gesichert werden – auch bei sinkenden Zugangszahlen. Der Zugang zu Bildung ist durch kreative Lösungen zu gewährleisten.
Die mit einem Erlass des Sozialministeriums zum 1.10.2023 weiter abgesenkten Standards bei Unterbringung und Versorgung sind, wenn es um die Unterbringung von männlichen unbegleiteten Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren in Aufnahmeeinrichtungen für Erwachsene geht, nicht mit dem Kindeswohl vereinbar und müssen zurückgenommen werden.
Das Kindeswohl bedeutet die Sicherstellung von bestmöglicher Entwicklung, Bildung, Schutz und Mitbestimmung, um das Kindeswohl zu garantieren. Und das gilt für alle Kinder und Jugendliche!
Um in der aktuellen Situation die Landkreise, Kommunen und Träger der Jugendhilfe zu entlasten, müssen Sozialministerium und Landesjugendamt Verantwortung übernehmen, konkrete Unterstützung bieten und kurzfristige Lösungen umsetzen.
Wir machen Vorschläge und fordern Staatsregierung sowie Landkreise auf, im Hinblick auf unbegleitete minderjährige Geflüchtete, nicht mit zweierlei Maß zu messen. Das gebieten die UN-Kinderrechtskonvention sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Statt Standards bei der Unterbringung herabzusetzen oder hinzunehmen, dass geflüchtete Kinder nicht zur Schule gehen, muss beherzt gehandelt werden!“
PM 19.12.2023