Laut Antwort der Staatsregierung auf meine Anfrage „Internet in Erstaufnahmeeinrichtungen und in kommunalen Asylunterkünften“ (Drucksache 7/96) gibt es in Sachsen keine einheitliche Regelung. Die Einrichtung von Internetzugängen zählt laut Innenministerium „nicht zu den Mindestanforderungen an eine Aufnahmeeinrichtung“ und sei „eine freiwillige Leistung der Betreiber“. Ich widerspreche:
Ein Internetzugang ist inzwischen für die allermeisten Menschen unverzichtbar. Gerade neu ankommende Menschen brauchen das Netz, um sich zu orientieren, die Sprache zu lernen, sich zu bilden und Kontakt zu Verwandten und Bekannten zu halten. Insbesondere in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind Geflüchtete in den ersten Monaten isoliert, zum Nichtstun verdammt, ihr Zugang zu Bildung und Arbeit ist eingeschränkt.
Dennoch gibt es in mehr als der Hälfte der vom Freistaat betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen keinen Internetzugang. Zwar kündigt das Innenministerium eine Prüfung an, ob es in den verbleibenden Erstaufnahmeeinrichtungen Internetzugänge geben könnte, aber das reicht nicht.
Ich fordere, dass ein Internetzugang sowohl in den Landes-Erstaufnahmeeinrichtungen als auch in den kommunalen Sammelunterkünften zur Mindestanforderung wird. Dies würde die Integration erleichtern – und zu den vernünftigen Bestrebungen passen, mehr WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum zu schaffen, von denen alle profitieren.
In den kommunalen Asylunterkünften ist die Situation differenziert. Positiv sticht unter anderem der Landkreis Vogtland hervor, wo Geflüchtete in der zentralen Unterkunft kostenlos Freifunk-Internet nutzen können.“
PM 14.11.2019