Immunität wegen parlamentarischer Beobachtung bei „Ende Gelände“ aufgehoben

Heute tagte der Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags aufgrund einer möglichen Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Abgeordneten Juliane Nagel und Marco Böhme. Hintergrund sind die Ermittlungsverfahren zu den Braunkohleprotesten im Landkreis Leipzig am 30.11.19 im Tagebau Vereinigtes Schleenhain.

Nagel und Böhme begleiteten dort mehrere hundert Menschen, die friedlich für einen knappen Tag den Tagebau betreten und freiwillig wieder verlassen haben. Während dieser Zeit wurde der Kohleabbauprozess unterbrochen. Die Mitteldeutsche Braunkohle AG (MIBRAG) stellte darauf hin Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gegen Journalisten und Abgeordnete.

Mein Statement mit Marco:

Marco Böhme, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion im Sächsischen Landtag:

„Wir haben wie so oft eine Großdemonstration von Ende Gelände begleitet und gehen nun offenen Herzens auch stellvertretend für die Millionen Klimaaktivst*innen weltweit in die Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft Dresden. Der Aktionskonsens von Ende Gelände war und ist, dass alle Proteste friedlich zu verlaufen haben, was am 30.11.19 auch geschehen ist. Wir haben die Demonstration nicht angeführt oder organisiert, sympathisieren aber selbstverständlich mit dem Anliegen eines raschen Kohleausstiegs und internationaler Klimagerechtigkeit und haben daher den Demonstrationszug als Beobachter begleitet.

Im und am Tagebau selbst haben wir mit der Polizei erfolgreich verhandelt, dass die Aktion ohne Festnamen von statten geht. Im Gegenzug haben die Aktivisten den Tagebau freiwillig wieder verlassen.

Somit verlief der Protest friedlich und ohne nennenswerten Zwischenfälle. Einzig die MIBRAG als Eigentümer des Tagebaus hat im Anschluss Strafanzeigen gegen prominente Personen und begleitende Journalisten gestellt.“

Juliane Nagel, in Leipzig direkt gewählte Abgeordnete:

„Abgeordnete sind keine besseren Menschen und sollten daher auch grundsätzlich nicht vor Ermittlungsverfahren ausgenommen werden. Deswegen haben wir beide der Immunitätsaufhebung zugestimmt. Wir wollen die juristische Klärung dieses Sachverhalts und werden auch in Zukunft den Protest für emanzipatorische Veränderungen unterstützen.

Was mich aber wirklich wütend macht, sind Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang gegen Journalisten. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in unserer Demokratie und gehört geschützt, gerade wenn es um heikle Berichterstattungen und gesellschaftlich brisante Themen geht. Das die Staatsanwaltschaft hier nicht zurückgeschreckt ist macht mich fassungslos. Der Tatvorwurf Hausfriedensbruch ist zumal nicht gegeben, weil das Gelände des Tagebaus nicht umfriedet war und es hier ja auch nicht um den Schutz vor Privatsphäre oder Beschädigung von Privateigentum geht, sondern um die freie Berichterstattung eines Ereignisses mit mehreren hundert Teilnehmern in einem quasi öffentlichen Raum.“

PM 2. Juli 2021

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