Immer mehr Kinder vom Schulbesuch ausgeschlossen – Menschenrecht auf Bildung gilt auch für geflüchtete Kinder

Laut der Antwort auf meine aktuelle Anfrage (Parlaments-Drucksache 6/14669) bleibt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) des Landes untergebracht werden, hoch. Fast 400 geflüchtete Kinder und Jugendliche leben in den sächsischen EA, davon sind zwei Drittel unter zehn Jahre alt. Ein Viertel der Kinder und Jugendlichen, nämlich 102, halten sich länger als drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf. Im Mai 2018 waren es noch halb so viele, nämlich 58. Meine Pressemitteilung dazu:

Erstaufnahmeeinrichtungen sind Einrichtungen, in denen insbesondere Schutzbedürftige nur so kurz wie nötig untergebracht werden sollten. Für Kinder und Jugendliche in Sachsen bedeutet der Aufenthalt in einer EA nicht nur Stress, Isolation und mangelnde Privatsphäre, sondern fehlender Zugang zu Bildung, ob in Kita oder Schule. Die EU-Aufnahmerichtlinie sieht in Artikel 14 vor, dass der Zugang zu Bildung nach mindestens drei Monaten zu gewährleisten ist. Dagegen verstößt der Freistaat schon seit über drei Jahren. Die EU-Aufnahmerichtlinie hätte bis Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das hat Deutschland nicht vollzogen, weswegen die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleitete.

Die EU-Aufnahmerichtlinie sieht zudem vor, dass minderjährigen Asylantragssteller*innen „in ähnlicher Weise“ wie eigenen Staatsangehörigen Zugang zum vorhandenen Bildungssystem gestattet werden muss. Dem entspricht das seit März 2018 in zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in Chemnitz durchgeführte Pilotprojekt „„Lernangebot für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen“ explizit nicht. Das diesem Pilotprojekt zugrunde liegende Curriculum erfüllt das Niveau der Regelschule nicht. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine von Sächsischem Flüchtlingsrat und GEW beauftragte juristische Stellungnahme<https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2018/09/Stellungnahme-Bildung-EAE-Sachsen-Toth.pdf>.

Bildung ist ein hohes Gut, ja ein Menschenrecht. Es kann nicht angehen, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status von Bildung ausgeschlossen werden. Dass sich die Zahl der Betroffenen in den sächsischen Erstaufnahmen eher erhöht und dass es die Staatsregierung weiter unterlässt, Abhilfe zu schaffen, prangern wir an. Statt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Art „Schule light“ zu schaffen, gehören die Betroffenen in die Regelschule und in die Kita!

Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag gehört zu den Unterzeichner*innen des Offenen Briefes<https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2017/12/Positionspapier-Bildung-EAE.pdf> „Bildung für Alle – Zugang zum Bildungssystem für geflüchtete Minderjährige“.

PM 16. Oktober 2018

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