Am 23. November 2021 wurde bei einer Abschiebung in Kamenz ein berufstätiger Familienvater von seiner hochschwangeren Frau und seinen beiden Kindern getrennt. Der Mutter wurde nach Schilderung des Sächsischen Flüchtlingsrats die Reise-Unfähigkeit beschieden. ich habe die Staatsregierung zu dem Fall befragt (Drucksache 7/8402).
Mein Statement:
„Roland Wöller gibt sich eiskalt unbekümmert – der Schutz der Familie nach Artikel 6 Grundgesetz greife hier nicht. Wer Menschen derart terrorisieren lässt, muss sich wohl in einen trockenen, bürokratischen Ton fliehen, um sich noch ins Gesicht schauen zu können. Der entlassungsreife Innenminister zieht immer hanebüchenere Begründungen heran, um die Grundrechtsverletzungen zu rechtfertigen. In diesem Fall argumentiert er mit § 43 Asylgesetz, der hier aber gar nicht greift – denn keines der Familienmitglieder befand sich im Asylverfahren.
Ich widerspreche Wöllers Ausführungen klar: Der grundgesetzliche Schutz der Familie steht auch geflüchteten Familien zu – erst recht, wenn Kinder im Spiel sind. Die Ausländerbehörde muss ihren Ermessensspielraum zugunsten der Betroffenen nutzen. Familientrennungen müssen endlich unterbunden werden, wie es auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist!
Wöller argumentierte zwischen Weihnachten und Neujahr 2021 in Reaktion auf anhaltende Kritik an der kaltblütigen sächsischen Abschiebepraxis, dass die Abschiebehindernisse hoch genug seien. Diese Linie zieht sein Haus konsequent durch, ganz gleich, was Grundgesetz, Koalitionsvertrag oder das Oberverwaltungsgericht sagen. Wir müssen nicht Zäune hochziehen, sondern Abschiebe-Hindernisse – so hoch wie es Menschenrechte und das Grundgesetz verlangen! Wir brauchen in Sachsen eine Bleiberechtsoffensive. Wer hier im unsicheren Status der Duldung lebt, soll einen sicheren Aufenthalt erlangen können. Wir haben dazu Vorschläge gemacht.“
PM 22. Januar 2022