Fast 8 Millionen Euro Mehrausgaben schlagen bei den Hilfen zur Erziehung im Jahr 2015 zu Buche. Neben der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist ein Anwachsen von Notlagen von Kindern und Jugendlichen zu beobachten. Es braucht einen Fahrplan, um den Entwicklungen nicht weiter hinterherzurennen, sondern um steuernd und gestaltend einzugreifen.
Meine Rede in der Ratsversammlung am 19. November 2015
Einen stattlichen Betrag von 7.9 Millionen Euro Mehrbedarf schlagen bei den Hilfen zur Erziehung im laufenden Jahr zu Buche. In den letzten Jahren stand noch eine 3 vor den sechs Nullen, auch da reichten die veranschlagten Auslagen nicht aus.
Waren es 2014 über 2315 vergebene Hilfen sind wir im August diesen Jahres bei 2669 angekommen, die Prognose weist 3069 am Jahresende aus, im Jahresdurchschnitt werden 2684 erwartet.
Wir sprechen über eine stetig wachsende Zahl an Kindern und Jugendlichen, die das Hilfesystem derzeit in Anspruch nehmen müssen. Und das ist dramatisch!
2,76 Millionen Euro des notwendigen Mehrbedarfs soll in die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen Geflüchteten gehen. Auch jenseits der Neuregelung der Umverteilung ab 1.11.2015 steigen deren Fallzahlen seit dem Sommer kontinuierlich an.
Für uns steht außer Frage, dass die Mehrausgaben getätigt werden muss. Es wäre fahrlässig, wenn der Stadtrat dem nicht folgen würden, handelt es sich doch nicht nur um Pflichtaufgaben, sondern vor allem auch um Maßnahmen die das Kindeswohl garantieren.
Allerdings müssen wir Kritik am Verfahren üben. Gerade weil es sich einerseits um eine so wichtiges Thema und um eine Menge Geld handelt, finden wir es befremdlich, dass die Eilvorlage nicht mal in die Fachgremien, den Jugendhilfe- und Sozialausschuss gegangen ist.
Die Gründe für die Fallzahlenentwicklung sind vielfältig. Es sind auch Folgen einer verfehlten Sozial-, Gesundheits- und Bildungspolitik.
Leipzig reiht sich dabei in einen bundesweiten Trend ein und liegt nach Vergleichen sowohl in Bezug auf Fallzahlen und Kosten unter dem Durchschnitt der Großstädte.
Mit dem Aufwachsen der Hilfebedarfe wächst auch der Bedarf nach passgerechten Angeboten. Die Träger, die in diesem Bereich tätig sind, kritisieren, dass es einen Mangel an insbesondere an stationären Hilfen gibt. Daraus folgt ein verzögerter Hilfebeginn oder sogar die Vergabe von Hilfen, die später in andere umgewandelt werden müssen, weil sie nicht den Bedarfen entsprochen haben. Sprich es mangelt an einer Strategie und an Kommunikation den Bereich der Hilfen zur Erziehung bedarfsgerecht auszugestalten. Auch beim ASD, dem bei der Ermittlung und Vergabe von Hilfen, eine zentrale Rolle zukommt, zeigen sich weiterhin strukturelle Probleme wie wechselnde Zuständigkeiten, Personalengpässe oder verzögerte Interventionen. Wir brauchen mehr Personal für den ASD, Transparenz über die Ergebnisse des Gutachtens der Hochschule Mittweida zum Eingangs- und Fallmanagement sowie Ermittlung und Aufbau von bedarfsgerechten Hilfen.
In diesem Zusammenhang möchte ich – wie übrigens bereits vor einem Jahr – auf die ausstehende Fortschreibung des Teilfachplans Hilfen zur Erziehung hinweisen. Der aktuelle Plan datiert auf 2009, die mit Trägern diskutierte Fortschreibung hängt nun bereits seit zirka zwei Jahren in der Verwaltung fest. Wir brauchen die gemeinsame Diskussion und den aktualisierten Fahrplan für diesen wichtigen Jugendhilfe-Bereich um den Entwicklungen nicht weiter hinterherzurennen, sondern um steuernd und gestaltend einzugreifen.
Nicht zuletzt bleibt die zentrale Aufgabe präventiv zu wirken, und dafür zu sorgen, dass Hilfen zur Erziehung gar nicht erst zum Zuge kommen müssen, indem nämlich eine potentielle Kindeswohlgefährdung abgewendet wird. Das geht nur mit einer starken Kinder- und Jugendhilfelandschaft und genau das sollten wir auch bei den nächsten Haushaltsverhandlungen auf dem Schirm haben.
Insofern: lassen sie uns jenseits der finanziellen Aspekte stärker über die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Hilfebedarfe und über präventive Ansätze in die Diskussion kommen.
Rede zur Vorlage Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltjahr 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW) i.H.v. 7.918 T€ – EILBEDÜRFTIG
Bild: https://www.awoberlin.de
Die Stadt zeigt mehr und mehr ihre pure Inkompetenz in den Bereichen: Stadtplanung und Kapazitäten für Kinder und Schüler!
Streng genommen müssten heute schon die Kapazitäten für Studenten an Unis und Neubürger auf dem Wohnungsmarkt massiv erhöht werden.
Die Stadt arbeitet mit alten Zahlen, auf längst vergangen Jahren, die nichts mehr mit dem aktuellen Bevölkerungsstand und Zuzugszahlen sowohl innländischer Bürger als auch ausländischer zu tun haben. Nichteinmal die stetig steigende Geburtenrate erkennt die Stadt als Realität an.
Die zuständigen Mitarbeiter in den entsprechenden Ämtern müssten dringend gefeuert werden. Eine aktuelle Erhebung der Einwohnerentwicklung mit all ihren Gruppen und einer fundierten Prognose für die kommenden 2 bis 4 Jahre muss sofort erarbeitet werden. Wenn die Stadt dazu keine fähigen Mitarbeiter beschäftigt könnte ein entsprechender Auftrag sicherlich an die Uni vergeben werden.
Sofortmaßnahmen, in allen Bereichen, müssen aus dem Zahlenmaterial abgeleitet werden!