Hat die Polizei bei einer Connewitzer Stadtteil-Demo für sozialen Wohnungsbau Personen abgeglichen?

Am 18. Januar 2020 fand in Leipzig-Connewitz eine Demonstration für sozialen Wohnungsbau statt. In zahlreichen Redebeiträgen wurden Entmietungspraktiken und unbezahlbare Mieten insbesondere in den zahlreichen Neubauten im Stadtteil kritisiert. An der Demonstration nahmen neben zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern allen Alters auch die Parteivorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, und die Leipziger OBM-Kandidatin Franziska Riekewald teil.

Aufmerksame Teilnehmerinnen und Teilnehmer bemerkten, dass im Kamerawagen der Polizei vor der Demo Listen mit Fotos von Personen samt Anmerkungen lagen, die offenbar von der Polizei mit den an der Demo teilnehmenden Menschen abgeglichen wurden. Die LINKEN-Landtagsabgeordnete und Anmelderin der Versammlung Juliane Nagel hat dazu eine Kleine Anfrage eingereicht (Drucksache 7/141). Sie kommentiert:

„Wenn sich der Einsatz der Personenlisten bestätigt, kann ich nur mein Entsetzen zum Ausdruck bringen. Wegen der abschreckenden Wirkung einer solchen Maßnahme wäre es ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, wenn eine Demonstration von der Polizei nach einzelnen Personen durchsucht wird. Es handelte sich um eine friedliche Kundgebung mit sozialpolitischen Forderungen, an der auch Politikerinnen und Politiker demokratischer Parteien teilnahmen!

Niemand soll befürchten müssen, aufgrund seines privaten Engagements oder der Teilnahme an einer Versammlung zum Beispiel vom Arbeitgeber sanktioniert zu werden. Das Recht auf Anonymität muss gewahrt bleiben, solange die Person keine Straftaten begeht. Tritt die Polizei in Leipzig dieses Recht mit Füßen, womöglich weil die Demonstration in Connewitz stattfand? Ich fordere eine Erklärung für diese Praxis. Sollte sich herausstellen, dass sie inzwischen bei Demonstrationen in Sachsen üblich ist, kann ich nur sagen: Gute Nacht, Grundgesetz.“

PM 21. Januar 2020

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