Sieben Monate nach massenhafter Handy-Beschlagnahmung: Auslesen von 30 Handys nicht möglich, 13 Personen gewähren der Polizei Zugang zu ihren Geräten, Anzahl der bekannten Tatverdächtigen wächst, bisher keine Anklageerhebungen
Bei einem Polizeieinsatz gegen eine Spontan-Ansammlung von Menschen am 15. Januar 2015 war es in der Leipziger Südvorstadt aufgrund von Sachbeschädigungen zur Beschlagnahmung von Handys und Laptops gekommen. Insgesamt waren 150 Handys, Vermummungsgegenstände und weiteres elektronisches Equipment einkassiert worden.
Nach Aussagen der Staatsregierung vom März 2015 wurden gegen 194 bekannte Personen sowie gegen unbekannte Personen Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall eingeleitet.
Im August habe ich wieder nachgefragt. Nun ergibt sich folgendes Bild:
Die Zahl der bekannten Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall eingeleitet wurde ist von 194 auf 198 gestiegen. Bisher wurde in keinem Fall Anklage erhoben.
Von insgesamt 63 Handys, die im März nicht auslesbar waren, sind noch 30 Geräte übrig, zu denen die Polizei keinen Zugang erlangt. In 42 Fällen wurde zum Zweck der „Zugangserlangung“ an die Besitzer*innen herangetreten, 13 davon gaben ihre Zugangsdaten freiwillig heraus.
Trotzdem die Geräte seit Februar 2015 bei der Polizei wieder abgeholt werden können, haben die Besitzer*innen von 38 Handys und einem Ipod bisher darauf verzichtet, acht Menschen waren nicht erreichbar und die Herausgabe weiterer Geräte und Equipment wird noch geprüft bzw. dauert an.
Die Staatsregierung antwortet auch auf meine Frage nach der zum Auslesen der Daten genutzten Software. In einem Beitrag von Matthias Monroy für netzpolitik.org wird die Frage von Software und Ausleseverfahren intensiver beleuchtet.
Ungeachtet des konkreten Ereignisses bleibt unterm Strich zu wiederholen: Handys und Laptops haben bei politischen Aktionen nichts zu suchen. In der jüngeren Vergangenheit ist immer öfter zu beobachten, dass die Polizei Mobiltelefone als Beweismittel einkassiert oder einkassieren will. Geschehen u.a. auch bei NoLegida. Mobiltelefone gehören faktisch zur Privatsphäre. Eine so pauschale Beschlagnahmung und Ausspähung wie im beschriebenen Fall geschehen, ist grundrechtlich fragwürdig.
Kann ich nicht verstehen wenn jemand so blöd ist und in Zeiten wo ständig eingebrochen wird und geklaut wird, seine privaten Daten nicht verschlüsselt, dann ist er selbst dran schuld wenn Diebe oder bei Beschlagnahmung der Staat alle privaten Bilder etc. anschauen…..
Es gibt Smartphones wie aktuelle Blackberry Geräte, wo man eine sichere Verschlüsselung nur aktivieren muss, für andere wie Android Smartphone gibt es Anleitungen bei Youtube etc. und Notebooks lassen sich auch mit Truecrypt sicher und einfach verschlüsseln.
Das sollte jeder machen, da man ein Smartphone auch mal schnell verlieren kann, gerade auf Reisen etc……