Der Bundestag hat in der vergangenen Sitzungswoche das Gewalthilfegesetz beschlossen, das erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder festschreibt. Positiv ist, dass sich der Bund mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036 an der Finanzierung des Hilfesystems beteiligt. Doch die große Schwäche des Gesetzes liegt in der jahrelangen Verzögerung: Der Rechtsanspruch tritt erst am 1. Januar 2032 in Kraft. Das bedeutet, dass Frauen und Kinder, die heute Gewalt erfahren, weiterhin auf unsichere und unterfinanzierte Hilfsangebote angewiesen sind. Mein Statement mit Lisa Thea Steiner, Sprecherin für Gleichstellung und feministische Politik im Landesvorstand von Die Linke Sachsen:
„Die Bundesregierung feiert das Gesetz als Meilenstein – doch aus feministischer, linker und progressiver Perspektive bleibt ein bitterer Beigeschmack. Ein Recht, das erst 2032 gilt? Das stellt eine fatale Verzögerung dar. Der Schutz kann nicht warten! Gewalt kennt keine Übergangsfrist – Schutz darf keine Frage der Geduld sein! Es ist inakzeptabel, dass Betroffene fast ein Jahrzehnt warten müssen, bis sie ein verbindliches Recht auf Schutz und Unterstützung bekommen. Diese Verzögerung zeigt einmal mehr, dass geschlechtsspezifische Gewalt nicht als akute gesellschaftliche Krise behandelt wird.“
Juliane Nagel, Linke Landtagsabgeordnete und Sprecherin für Gleichstellung der Fraktion, ergänzt:
„Organisationen wie der Deutsche Juristinnenbund bemängeln, dass das Gesetz keine ausreichenden Mittel für den Ausbau und die Ausstattung der Hilfestrukturen bereitstellt. Viele Frauenhäuser sind bereits heute überfüllt, Beratungseinrichtungen kämpfen mit Personalmangel und struktureller Unterfinanzierung.
Ohne massive Investitionen in Frauenhäuser, Beratungsstellen und sichere Wohnräume bleibt dieses Gesetz ein leeres Versprechen. Es braucht eine sofortige Umsetzung und keine Politik des Wartens! Wer von einem Meilenstein spricht, darf die Stolpersteine nicht ignorieren. Wir brauchen Schutz vor Gewalt jetzt – nicht in sieben Jahren!“
Aus linker Sicht ist das Gewalthilfegesetz ein halbherziger Schritt. Die Linke Sachsen fordert stattdessen einen sofortigen Schutz für alle, der mindestens Folgendes beinhalten muss:
- Sofortige Umsetzung des Rechtsanspruchs – nicht erst 2032.
- Massive Aufstockung der finanziellen Mittel für Frauenhäuser, Beratungsstellen und präventive Maßnahmen.
- Ein flächendeckendes, barrierefreies Schutzsystem, das allen Betroffenen unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus oder Wohnort offensteht.
- Mehr Personal in der Gewaltprävention und in Frauenhäusern, um effektiven Schutz und Beratung zu gewährleisten.
PM 03. Februar 2025