Gericht bescheinigt Verfassungsschutz rechtswidriges Verhalten – sächsischen Geheimdienst abschaffen!

Das Verwaltungsgericht Dresden stellte mit seinem jetzt zugestellten Urteil vom 09.11.2016 (Aktenzeichen: 6 K 2823/14) fest, dass die Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Conne Island bzw. dem Trägerverein durch das Landesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren. Von Februar 1999 bis Oktober 2000 wurden durch das LfV Sachsen im Conne Island Telefone abgehört und die Post geöffnet.

2014 wurden etwa ein Dutzend Einzelpersonen und der Betreiberverein des soziokulturellen Zentrums Conne Island über ihre Person bzw. den Verein betreffende Einschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses – sprich über Überwachungsmaßnahmen – durch das Landesamt für Verfassungsschutz informiert. Begründet wurden die Maßnahmen mit dem Verdacht, die Betroffenen hätten Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geplant. Die Überwachungsmaßnahmen führten zu keinem Ergebnis.

Juliane Nagel, Leipziger Landtagsabgeordnete und datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, erklärt zum Urteil:

Ich freue mich, dass das Conne Island vor Gericht erfolgreich war. Dies zeigt, dass es wichtig ist, gegen staatliche Willkür vorzugehen. Dies kann aber die Tatsache, dass über Monate hinweg die Grundrechte von MitarbeiterInnen des Vereins, Gästen, Künstlerinnen, PolitikerInnen und anderen Betroffenen verletzt wurden, nicht ungeschehen machen.

Offensichtlich hat das LfV Ende der 1990er Jahre systematisch und nun erwiesenermaßen rechtswidrig antifaschistische und linke AktivistInnen in Leipzig durchleuchtet und damit die wichtige Arbeit gegen die zu dieser Zeit akute Nazigefahr kriminalisiert. Während Nazis Menschen bedrohten, verletzten und sogar ermordeten, fokussierte sich der Staat auf die Menschen und Projekte, die sich genau gegen diese Gefahr engagierten. Ich fordere die Staatsregierung auf, Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen. Auch die in diesem Kontext erfolgten Überwachungsmaßnahmen weiterer Personen und Initiativen müssen kritisch geprüft werden.

Dem folgenden, der Pressemitteilung des Conne Island vom 15.2.2017 entnommenen Satz ist nichts hinzuzufügen: „Es ist notwendig, die Debatte über den Sinn eines unkontrollierbaren, ineffektiven und undemokratischen Geheimdienstes erneut zu beleben und die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu fordern.“

PM Fraktion DIE LINKE im SLT, 15. Februar 2017

2 Gedanken zu „Gericht bescheinigt Verfassungsschutz rechtswidriges Verhalten – sächsischen Geheimdienst abschaffen!“

  1. 2000? Das ist 17 Jahre her, eine halbe Ewigkeit.

    Wie steht es um aktuelle Überwachungsmaßnahmen?
    – Observationen
    – Tarnpersonen / Undercover
    – Telefon und Computerüberwachung
    – Handyortung und Bewegungsprofile

    Die Stasi würde sich im siebten Himmel fühlen wenn sie all diese tollen Werkzeuge zur Verfügung gehabt hätte.

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