Bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz werden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen geführt. Diese richten sich gegen Unbekannt sowie gegen das Landeskriminalamt Sachsen. Dies zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir (Drucksache 7/6846). Nach Hausdurchsuchungen am 28. April 2021 in Leipzig waren Informationen zum Magazin „Compact“ gelangt, das vom Verfassungsschutz als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft wird. Sie stammten von einem Handy, das im Zuge dieser Durchsuchung sichergestellt worden ist. Eine der Anzeigen, die zu den Ermittlungen im LKA führen, wurde von der Stadt Leipzig gestellt. Teile der sensiblen Daten waren über einen Fake-Mail-Account an die Stadt verschickt worden – die Arbeitgeberin des Betroffenen. Mein Kommentar:
Die Antwort des entlassungsreifen Innenministers Roland Wöller erweckt bei mir nicht den Eindruck, dass die Ermittlungen gegen das LKA Sachsen nach der möglichen Weitergabe von Daten an den ,rechtsextremen Verdachtsfall‘ ,Compact‘-Magazin eine hohe Priorität genießen. Dabei geht es hier um die Privatsphäre eines Menschen, die infolge der mutmaßlichen Weitergabe von Daten aus Ermittlerkreisen an ein rechtes Medium massiv verletzt wird. Der Innenminister sollte einen größeren Aufklärungseifer an den Tag legen, nicht zuletzt weil Kontakte zwischen Polizisten und Neonazis in Leipzig schon häufiger für bundesweite Schlagzeilen sorgten. Erinnert sei an Fernando V. oder auch an die an die NPD geleakten Daten zum Nazi-Überfall auf Connewitz am 11. Januar 2016. Solche Vorfälle erschüttern das Vertrauen in den Rechtsstaat immer weiter.
Aus meiner Sicht kommt derzeit nur die Suspendierung der mit den konkreten personenbezogenen Ermittlungen befassten LKA-Beschäftigten infrage, bis die Verursacher der Datenweitergabe ermittelt sind und das Datenleck geschlossen ist. Das ist das Innenministerium nicht nur dem Betroffenen schuldig, dessen Leben die extreme Rechte vollkommen verzerrt öffentlich zur Schau stellt!
Pressemitteilung, 30. Juli 2021