Die Luftbrücke von Kabul nach Deutschland ist beendet, die Verantwortung aller staatlichen Stellen längst nicht. Die Linksfraktion fordert großzügige Aufnahmeprogramme für gefährdete Menschen in Afghanistan und diejenigen, die nach der Machtübernahme der Taliban noch in einen der Nachbarstaaten fliehen konnten (Drucksache 7/7475).
Die Lage in Afghanistan führt indes auch zu einer neuen aufenthaltsrechtlichen Situation für afghanische Menschen, die bereits in Sachsen leben. Abschiebungen werden auf lange Sicht unmöglich sein – für dieses Szenario kennt das Aufenthaltsrecht eine eigene Aufenthaltserlaubnis. Weitere Erlaubnisse, wie die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung oder Aufenthaltserlaubnisse wegen „nachhaltiger Integration“, sollen die Ausländerbehörden nach dem Willen der Linksfraktion nutzen, um den Aufenthalt der bis zu 1.407 vollziehbar ausreisepflichtigen Afghaninnen und Afghanen in Sachsen (Ende 2020, darunter auch Menschen mit Ausbildungs-, Beschäftigungs-, Ermessensduldung etc.) zu legalisieren. Mein Statement:
Die Katastrophe Afghanistans trifft auch die afghanische Diaspora hart, in Sachsen wie anderswo. Kein Mensch afghanischer Staatsbürgerschaft, der derzeit in Sachsen lebt, sollte nun weiter im Status der vollziehbaren Ausreisepflicht verharren. Was geschehen ist, ist schlimm genug – Sachsen sollte die Betroffenen wenigstens aus einem prekären Status in die Aufenthaltserlaubnis holen. Ein Aufenthaltstitel bedeutet unter anderem leichteren Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie zur Gesundheitsversorgung. Die vollziehbare Ausreisepflicht ist ein Leben in der Warteschleife, das auch schlimme psychische Folgen haben kann.
Nach Afghanistan abschieben kann die Bundesrepublik gerade sowieso niemanden mehr. Deshalb sollte das restriktive deutsche Aufenthaltsgesetz in Sachsen nun so ausgelegt werden, dass langwierige Identitätsklärungsprozesse abgekürzt werden und in ein Aufenthaltsrecht münden. Auch dafür gibt es juristische Spielräume, die genutzt werden können. Dazu habe ich zwei detaillierte Anfragen im Landtag eingereicht (Drucksachen 7/7546 und 7/7547). Das Innenministerium muss nun beantworten, wie genau es die Legalisierung der in Rede stehenden Personengruppe vorantreiben möchte. Die Ausländerbehörden wiederum müssen im Zweifel durch das Innenministerium angewiesen werden, Bleiberechte umzusetzen. Grundlagen für diese Anweisungen kann das Innenministerium unserem Antrag ,Dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Menschen in Sachsen ermöglichen‘ (Drucksache 7/7155) entnehmen. Es ist höchste Zeit für einen humaneren Umgang mit geflüchteten Menschen in unserer Mitte.
PM 02. September 2021