Eines der großen Versprechen der Koalition ist ein Integrations- und Teilhabegesetz für Sachsen. Ein solches hatte die Linksfraktion bereits im Jahr 2018 gefordert (Drucksache 6/13768), das Vorhaben fand Eingang in den Koalitionsvertrag. Bis heute liegt dem Landtag allerdings kein offizieller Gesetzesentwurf vor. Die Linksfraktion will keine weitere Zeit verstreichen lassen und hat erneut einen Entwurf für ein Sächsisches Migrant*innenteilhabegesetz (Drucksache 7/10059) eingebracht. Der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hörte heute dazu Sachverständige. Mein Kommentar:
„Wir wollen den neu hinzukommenden Menschen einen gleichberechtigten Platz in dieser Gesellschaft einräumen, ihnen Chancen und Rechte geben, hier selbstbestimmt zu leben. Das erfordert eine gesetzliche Grundlage, die Ziele, Verantwortlichkeiten und Rechtsansprüche formuliert. Dies bejahten auch die Sachverständigen Özcan Karadeniz (Geschäftsführer Verband binationaler Familien und Partnerschaften), Paolo Le Van (Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen) und Prof. Hans Vorländer (TU Dresden) explizit.
Wir wollen unter anderem regeln, dass alle öffentlichen Stellen und Organisationen die Integration und Beteiligung eingewanderter Menschen zu unterstützen und Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken haben. Dazu müssen die Behörden interkulturell geöffnet werden. Es reicht aber nicht, nur gezielt den Anteil an Beschäftigten mit Migrationsgeschichte zu erhöhen. Wir schreiben auch die Erwartung fest, dass Behörden integrationshemmende Regelungen erkennen und an deren Abschaffung mitwirken. Zudem wollen wir einen Landesmigrationsrat etablieren, der sich vor allem aus migrantischen Vereinen und Verbänden zusammensetzen und die Vergabe von Fördermitteln für die Integrationsarbeit mitbestimmen soll. Damit reagieren wir auch auf die Kritik an der intransparenten Vergabepraxis der Sächsischen Aufbaubank. Essentielle Aufgaben wie Flüchtlingssozialarbeit, die Psychosozialen Zentren, Sprachkurse oder die Asyl- und Perspektivberatung sollen künftig institutionell gefördert werden. Mit einer solchen Regelung umgehen wir die alle drei Jahre wiederkehrende Ungewissheit für die Verbände, die Strukturwissen aufgebaut und Personal entwickelt haben.
Außerdem wollen wir das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten neu aufstellen. Es ist nur die augenfälligste Neuerung, dass dessen Titel künftig Sächsische/r Migrationsbeauftragte/r lauten soll. Vor allem wollen wir das Aufgabenfeld deutlich erweitern. Auch in den Landkreisen, Kreisfreien Städten und großen Kreisstädten sollen kommunale Migrationsräte verbindlich festgeschrieben und mit Rechten ausgestattet werden. Damit stellen wir sicher, dass auch Integration Aufgabe der Kommunen ist. Kommunale Integrations- und Teilhabezentren sollen die Menschen direkt beraten und unterstützen.
„Nichts über uns, ohne uns“, formulierte es Özcan Karadeniz über den Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe pointiert. Wir sind auf konstruktive Änderungsvorschläge gespannt und hoffen, dass die Koalition ihr Versprechen einlösen wird. An der Linksfraktion wird das nicht scheitern.“
PM 03. April 2023