Die CDU will das Jugendstrafrecht verschärfen, unter anderem durch Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12, die härtere Bestrafung von über 18-Jährigen, ihre Justizministerin spricht sich für die geschlossene Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe aus.
Das alles lehnen wir als Linke ab. Die CDU führt hier erneut eine Scheindebatte – und lässt sich dabei auch noch von der extremen Rechten beklatschen. Eine Debatte, die Handlungsfähigkeit suggeriert, in Wahrheit aber politischer Aktionismus ist. Und das in einem hochsensiblen Feld.
Meine Rede zur Debatte im Sächsischen Landtag:
Statt das Thema mit der nötigen Komplexität und Vorsicht anzugehen, wird das Primat der Jugendhilfe mit Füßen getreten und wie so oft lautstark die Forderung nach einer Herabsenkung des Strafmündigkeitsalters in den Raum geworfen. Alle, die sich fachlich mit der Materie beschäftigen, sagen klar: Das wäre nicht nur eine Abkehr von einem kinderrechtsorientierten, an Entwicklung und Reifeprozessen ausgerichteten Handeln – es wäre sehr wahrscheinlich auch wirkungslos.
Die Festlegung des Strafmündigkeitsalters auf 14 Jahre im Jugendgerichtsgesetz von 1923 war eine bewusste zivilisatorische Entscheidung. Eine Abkehr vom autoritären Strafdenken gegenüber Kindern. Wir wissen auch: Es waren die Nationalsozialisten, die diese Grenze im Sinne ihrer repressiven Logik durchbrochen haben. Nach 1945 wurde es nicht ohne Grund wieder eingeführt.
Als Linke setzen wir dem etwas anderes entgegen. Wir stellen das Kindeswohl in den Mittelpunkt, die Hilfebedarfe von Kindern und Jugendlichen und die Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern.
Wir lehnen die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters im Strafrecht ab. Und wir lehnen ebenso die geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Jugendhilfe ab.
Denn die Gründe für delinquentes Verhalten von Kindern und Jugendlichen sind vielfältig und hoch individuell. Für Kinder unter 14 Jahren stellt das SGB VIII ein breites Instrumentarium bereit: Kinder- und Jugendarbeit, Streetwork, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung – notfalls auch mit familiengerichtlicher Unterstützung. Dafür braucht es kein Strafrecht. Und dafür braucht es auch keine geschlossene Unterbringung.
Als staatliche Sanktion, wie sie jetzt von der Justizministerin ins Spiel gebracht wird, verbietet sich geschlossene Unterbringung. Wenn Gerichte darüber entscheiden, darf es ausschließlich um das Kindeswohl gehen, mildere Mittel müssen geprüft werden. Die Realität zeigt: Genau das geschieht viel zu selten. Und ich frage: Haben wir die Erfahrungen der geschlossenen Jugendwerkhöfe in der DDR wirklich aufgearbeitet? Haben wir die Fälle institutionellen Missbrauchs, etwa in Haasenburg, ausreichend Konsequenzen ziehen lassen? Nein.
Weder die Senkung des Strafmündigkeitsalters noch geschlossene Unterbringung lösen soziale oder familiäre Problemlagen. Das sind repressive Instrumente aus der Mottenkiste. Als Linke sagen wir: Prävention, pädagogische Unterstützung und Kinderrechte gehören ins Zentrum dieser Debatte!
Ja, die Zahl von Straftaten durch Kinder ist bundesweit gestiegen. Der zweite Periodische Sicherheitsbericht spricht von einem Corona-bedingten Nachholeffekt entwicklungstypischer Normüberschreitungen. Hinzu kommen ein verrohter gesellschaftlicher Diskurs, permanente Krisen und Gewalterfahrungen. Kinder und Jugendliche werden durch gesellschaftliche Verhältnisse geprägt, und genau dort müssen wir ansetzen.
Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Kinder stellen bei Gewaltstraftaten insgesamt nur einen verschwindend geringen Anteil der Tatverdächtigen dar. Und auch innerhalb der Gruppe der Kinder wird nur ein sehr kleiner Teil überhaupt straffällig.
Die CDU schlägt also mit dem Vorschlaghammer auf ein Nüsschen ein – und stellt dabei eine ganze Altersgruppe unter Generalverdacht.
Warum? Vielleicht, um vom eigenen Versagen abzulenken. Denn die Ursachen liegen offen zutage: eine ausblutende Jugendhilfe, Kürzungen bei Präventionsangeboten, ein überlastetes kinder- und jugendpsychiatrisches System, Schulen am Limit.
Wer das Strafmündigkeitsalter senkt und Jugendhilfe mit Straflogik vermischt, löst keine Probleme. Er verschiebt sie in die Zukunft.
Kinder brauchen frühe Unterstützung – keinen frühen Knast.
Ein Rechtsstaat schützt Kinderrechte, statt sie aus populistischen Gründen auszuhöhlen.