Mit dem Beschluss über den Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen für die Jahre 2015/ 16 wurde die gesetzliche Grundlage für die „auskömmliche Finanzierung“ der drei freien Radios in Sachsen gelegt.
Am 28. und 29. April wurde durch den Sächsischen Landtag der Doppelhaushalt final diskutiert und beschlossen. Auch wenn nur einer (!) der hunderten Änderungsanträge der Opposition durch die CDU-SPD-Koalition angenommen wurde, ist eine Neuregelung erfreulich und bemerkenswert.
Noch geht es nicht um Geld, sondern um die lang schon geforderte Schaffung der gesetzlichen Vorbedingungen für die Förderung der drei nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Sachsen. Mit dem so genannten Haushaltbegleitgesetz, das andere Gesetze an die Ergebnisse der Haushaltsverhandlungen anpasst (zum Beispiel wurden aufgrund der Veränderung des Betreuungsschlüssels und die Öffnung des Fachkräftegebots das Sächsische Kita-Gesetz und aufgrund der Erhöhung der Unterbringungspauschale das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz geändert) wurde auch das Sächsische Gesetz zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im geeinten Deutschland und das Sächsische Rundfunkgesetz geändert.
Mit der Änderung des § 1 des Gesetz Durchführung RundfunkStV wird die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) zur Förderung von Formen des nicht-kommerziellen, lokalen und regionalen Rundfunks ermächtigt, die Ergänzung des § 28 Privatrundfunkgesetzes macht diese Förderung zur Pflichtaufgabe der SLM und ermöglicht die Übernahme der Sende- und Leitungskosten der NKL durch die SML.
Durch diese Gesetzesänderung wird endlich die dringend notwendige Förderung der Freien Radios in Sachsen – Radio blau Leipzig, Radio T Chemnitz und Coloradio Dresden – ermöglicht. Über die konkrete Höhe wird die SLM entscheiden.
Mit den Gesetzesänderungen wird die Stellung der nichtkommerziellen Lokalradios nun endlich dem bundesweiten Standards angeglichen. Seit 2010 müssen die drei lizensierten Radios – Radio blau Leipzig, Radio T Chemnitz und Coloradio Dresden – die Verbreitungskosten aka Sende- und Leitungskosten – eine jeweils fünfstellige Summe – fast komplett selbst zahlen. Dies fällt den maßgeblich auf ehrenamtlichem Engagement basierenden Radios enorm schwer.
Diese Situation basiert(e) auf einer bundesweit wohl einmaligen Fehlkonstruktion. Weil die Finanzierung durch die entsprechenden Landesgesetze ausgeschlossen war, finanzierte der kommerzielle Mantelanbieter Appollo die Sende- und Leitungskosten. Ein privater Anbieter übernahm als eine de facto staatliche Aufgabe. Diese Konstruktion bestand von 2004, als die sächsischen NKL eine Neulizensierung und neue Frequenzzuteilung bekamen, bis 2010, als Appollo die Finanzierung nach juristischen Auseinandersetzungen aufkündigte.
Für Radio blau hieß dies bspw. zirka 20.000 Euro selbst aufzubringen. Dies wurde vor allem durch das rastlose Engagement der Mitglieder möglich. Allerdings leiden und litten darunter zum Beispiel die technische Ausstattung des Radios sowie die organisatorische und inhaltliche Arbeit. Die 2009 durchgekämpfte Förderung des Leipziger Freien Radios mit 10.000 Euro aus dem Kulturetat schloss die Förderung von Strukturkosten aus.
DIe Linksfraktion im Sächsischen Landtag begrüßt diesen bereits lange gefordeten Schritt. Sie hat dem Haushaltsbegleitgesetz aus prinzipiellen Gründen jedoch auch in diesem Punkt nicht zugestimmt. Die Fraktion beanstandet, dass mit dem Haushaltsbegleitgesetz in einem unsauberen Verfahren die Änderung des Abgeordnetengesetzes (die die Erhöhung u.a. der Aufwandspauschale beinhaltet) mitbeschlossen wurde und dass die nicht haushaltsrelevanten Änderungen der Gemeindeordnung jenseits des Haushaltsbegleitgesetzes hätten zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen.
Darum strebt die Fraktion eine Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof an.