Neue Entwicklungen in zwei bekannten Fällen von Abschiebung beziehungsweise drohender Rückführung aus Sachsen:
Roman Dolgov, russischer Staatsbürger und Friedensaktivist wurde am 23. März 2023 aus Schwarzenberg im Erzgebirge nach Stockholm abgeschoben. Jetzt wurde meine Kleine Anfrage (Drs. 7/13125) dazu von der Staatsregierung beantwortet.
Die Familie Pham/Nguyen, deren Asylbegehren eine Mehrheit der Härtefallkommission schon zwei Mal ablehnte, hat weiterhin keine Perspektive. Zuletzt hat allein der Vater eine Duldung erhalten.
Ich kommentiere:
„Sachsen findet selbst dann keine humanitären Lösungen, wenn deren Notwendigkeit offensichtlich ist. Mit Roman Dolgov sucht ein Mensch Schutz, der russischer Staatsbürger und Friedensaktivist ist, was in dieser Zeit für sich steht. Dennoch mutet Sachsen ihm eine Abschiebung innerhalb der Dublin-III-Verordnung nach Schweden zu. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage wird behauptet, dass es dem Freistaat Sachsen nicht gestattet sei, willentlich eine Überstellungsfrist abzuwarten. Angesichts, dass die Bundesrepublik 68 700 Übernahmeersuchen im Jahr 2022 an andere Dublin-Staaten stellte, tatsächlich 4200 Menschen abgeschoben wurden, hätten sich Lösungen finden und die Frist ablaufen können. Stattdessen nimmt Sachsen die Kritik einer renommierten internationalen Organisation wie den „Ärzt:innen für die Verhütung des Atomkriegs“ (IPPNW) in Kauf.
Atemberaubend sind die Neuigkeiten im Falle der Familie Pham/Nguyen aus Chemnitz. Herr Pham hat eine Duldung – seine Frau und sein Kind nicht. Damit werden die Beiden in einem rechtlosen, papierlosen Status gehalten. Es scheint, als wollten die Behörden die Unterstützerinnen und Unterstützer ermüden und der Wille der Familie zu bleiben, gebrochen werden. Die Ausländerbehörde Chemnitz ist offenbar nicht in der Lage, eine Lösung zu finden und auch eine Mehrheit der Härtefallkommission will die Lebensrealitäten vietnamesisch-deutscher Menschen nicht anerkennen. Daher rufe ich den Innenminister in seiner Funktion als oberste Ausländerbehörde auf, der Familie eine Aufenthaltserlaubnis zu einem Zweck zu erteilen, den das Aufenthaltsrecht nicht vorsieht. Diese Option hat er im § 7 des Aufenthaltsgesetzes.
Ich will erneut betonen: Diese Nachrichten erreichen Menschen weit über die sächsischen Landesgrenzen hinaus. Ob es Netzwerke angesehener Ärzt:innen oder Medienberichte in Vietnam sind – so kann sich Sachsen Imagekampagnen für die Fachkräfteeinwanderung sparen. Hier wird hinten eingerissen, was vorne aufgebaut wird.“
PM 19. Mai 2023