Die gut integrierte Familie Imerlishvili – Eltern und sieben Kinder, davon fünf hier geboren – wurde im Juni aus Pirna nach Georgien abgeschoben. Jetzt hat das sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass sie zurückzuholen ist. Das Gericht schreibt: „Den elf und zehn Jahre alten Antragstellern […] habe im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung ein Anspruch auf Erteilung einer verfahrensbezogenen Duldung und darauf zugestanden, die rechtskräftige Entscheidung über ihre Anträge auf Gewährung eines Aufenthaltstitels im Inland abwarten zu dürfen. Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hauptsacheverfahren sei für sie nicht offensichtlich zu verneinen, da sie seit vier Jahren erfolgreich das Gymnasium bzw. die Grundschule besuchten. Es handle sich bei ihnen damit um Jugendliche und Heranwachsende, bei denen angenommen werden könne, dass sie gut integriert seien.“
Mein Statement zur Entscheidung:
Es ist gut, dass der Druck gewirkt hat und die Familie zurückkehren darf. Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen ist ein Paukenschlag. Es bestehe zwar noch kein Anspruch auf Aufenthalt, aber auf den Stopp aufenthaltsbeendender Maßnahmen, wenn schon ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde. Das war bei Familie Imerlishvili der Fall. Rechtsanwältin Anne Nitschke hatte für die Familie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund ,nachhaltiger Integration‘ gestellt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts entfaltet eine große Signalwirkung. Endlich ist klargestellt, dass Bleiberecht vor Abschiebung steht. Das sind gute Nachrichten für eine weitreichende Bleibeoffensive in Sachsen, wie wir sie einfordern (Drucksache 7/7155). Der entlassungsreife Innenminister Roland Wöller wird nun seine Ausländerbehörden verpflichten müssen, in weiteren Fällen, bei denen Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen oder Gründen der Integration gestellt wurden, Verfahrensduldungen zu erteilen. Das betrifft übrigens auch die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen, die eine Chance gerade für alleinstehende Männer bedeuten.
- Ich freue mich persönlich sehr für Familie Imerlishvili, dass sie nun zurückkehren kann, und gratuliere der Kampagne #bringbackourneighbours sowie den Aktiven in zahlreichen kleinen Städten. Erinnert sei an all die Menschen, die in schlimmen Abschiebewochen nach Georgien, Afghanistan und weitere Länder abgeschoben wurden und die nicht zurückkehren können. Im Sinne des ,Bleiberechts für Alle‘ heißt es nun: Weiterkämpfen!
PM, 13. August 2021