Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss bis Mai 2018 durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Im Innenausschuss wurden dazu heute Sachverständige gehört (Drucksache 6/10918). Mein Kommentar:
Wir haben einen umfassenden Änderungsantrag vorgelegt, um für mehr Datenschutz zu sorgen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung hat viele Schwachstellen – manche Regelungen, die vorgeschlagen werden, fallen sogar weit hinter das neue Bundesdatenschutzgesetz zurück. Diese schwache Leistung lassen wir der sächsischen Regierung nicht durchgehen.
Wir wollen, dass personenbezogene Daten von Beschäftigten nur innerhalb sehr enger Grenzen verarbeitet werden dürfen. Wer auf Jobsuche ist und einer Verarbeitung seiner Daten im Bewerbungsverfahren nicht zustimmen möchte, darf nicht deshalb unter Druck geraten.
Wir lehnen es ab, das Instrument der Videoüberwachung voraussetzungslos auszuweiten, weil diese Technologie weder ihr Sicherheitsversprechen halten noch Straftaten verhindern kann. Mindestens müssen die Speicherfristen für per Videoüberwachung gesammelte Daten verkürzt werden. Sie sollen maximal zehn Tage betragen, nicht zwei Monate.
Der Datenschutzbeauftragte soll nach den Regierungsplänen aufgewertet werden und künftig als „oberste Staatsbehörde“ fungieren. Wir begrüßen das, dringen allerdings entsprechend der Datenschutzgrundverordnung auf mehr Transparenz bei seiner Ernennung. Das Vorschlagsrecht soll künftig beim Landtag liegen, nicht mehr bei der Staatsregierung.
PM 19. Januar 2018