Es bleibt dabei: Nein zum autoritären sächsischen Polizeigesetz

Die Initiative gegen das autoritäre sächsische Polizeigesetz ruft für Donnerstag, 25.1.2024, 13:00 zur Kundgebung auf den Simsonplatz in Leipzig auf. Anlass ist die Urteilsverkündung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zur Normenkontrollklage gegen das sächsische Polizeigesetz. Im August 2019 hatten Abgeordnete von Linksfraktion und grüner Fraktion die Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Im aktuell geltenden Polizeigesetz, das 2019 noch von der damaligen CDU/ SPD-Regierung verabschiedet wurde, finden sich umfangreiche Befugniserweiterungen für die Polizei. Diese Erweiterungen bedeuten zum Teil massive Eingriffe in die Grundrechte aller Menschen in Sachsen und ein weiterer Ausbau des autoritären Staates. Im Vorfeld hatte es massive Proteste eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses gegen das Polizeigesetz gegeben. Das prallte an der Regierungskoalition ab. Wir erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof nun schwerwiegende Grundrechtseingriffe heilt und damit der Regierungskoalition Veränderungen ins Stammbuch schreibt.
Wir wollen zudem darauf aufmerksam machen, dass die sächsische Regierungskoalition mit dem neuen Versammlungsgesetz erneut Grundrechtseingriffe plant und Befugnisse der Polizei ausweiten will.

Hintergrund:

Das neue Polizeirecht trat zum 1.1.2020 in Kraft.
Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle werden zahlreiche Vorschriften des sächsischen Polizeirechts angegriffen (Zum Klageschriftsatz). Hier stehen vor allem vier Komplexe im Fokus:

1) die abgesenkten Hürden für die Überwachung von Einzelpersonen etwa per Telekommunikationsüberwachung, Observation oder V-Leute-Einsatz,

2) die faktisch anlasslose Videoüberwachung des öffentlichen Raumes und die Erfassung aller Verkehrsteilnehmer*innen durch den Einsatz „intelligenter“ Videotechnik inklusive Gesichtserkennung in einem Streifen von 30 Kilometern Breite entlang der Staatsgrenzen,

3) die ausufernde Datenspeicherung bei der Polizei,

4) pauschale, auf vagen Annahmen basierende Zwangsmaßnahmen wie Aufenthaltsgebote, Kontaktsperren oder elektronische Fußfesseln gegen „Gefährder.

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