Strukturelle Exklusion. Besuch in Erstaufnahmeeinrichtungen fürGeflüchtete in und bei Leipzig

Am 13. Februar 2020 besuchte ich gemeinsam u.a. mit einem Vertreter des Sächsischen Flüchtlingsrates die Erstaufnahmeeinrichtungen in der Max-Liebermann-Straße in Leipzig und in Dölzig. Mit den – auch in den vergangenen Jahren immer wieder getätigten Besuchen – in diesen Lagern möchte ich dorthin schauen, wo die Öffentlichkeit kaum hinschaut und wo der Zugang durch restriktive Barrieren der Behörden besonders eingeschränkt ist.

Zuerst also die Max-Liebermann-Straße im Leipziger Norden. Sie gilt als „Vorzeigeeinrichtung“ des Freistaates, wird von den Johannitern betrieben und hat insgesamt eine Kapazität von 700 Personen. Im Moment sind dort etwa 500 Menschen untergebracht. Die bauliche Situation der EA unterscheidet sich positiv von der anderer in Sachsen. Die Menschen sind in insgesamt sieben Häusern untergebracht, wovon eines speziell für Frauen ist und eines für Isolierung bei Krankheiten etc. dient. Im Haupttrakt befindet sich der Med-Point, Freizeiträume, eine Etage, in der Internet genutzt werden kann und Beratungssräume für die BAMF-Rückkehr- und Verfahrensberatung. Seit Herbst 2019 findet dort auch das „Lernangebot“ für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen statt.

Es gibt eine große Freifläche mit Ballsport-Möglichkeiten und einen Spielplatz, der aufgrund von Anwohner*innenbeschwerden nur eingeschränkt genutzt werden kann.

In Dölzig ist die Situation weniger positiv. Die Erstaufnahmeeinrichtung liegt fernab jeder sinnvollen Infrastruktur und Verkehrsanbindung, direkt neben einer Schnellstraße. Wenige Meter daneben beginnt das Land Sachsen-Anhalt, was dazu führt, dass wenn Bewohner*innen die die dort liegende nächste Einkaufsmöglichkeit zu erreichen versuchen, gegen die Residenzpflicht verstoßen. Die Einrichtung besteht aus mehreren Häusern, doch es fehlen Freiflächen, so dass ein schnell ein bedrängendes Gefühl der Enge entsteht. Abhilfe sollen die zahlreichen, mit Herzblut organisierten Freizeit- und Beratungsangebote schaffen. Auch ein kleiner Laden ist in dem Objekt selbst eingerichtet.

Die Mitarbeiter*innen sind überaus bemüht den Bewohner*innen den Aufenthalt so gut wie möglich zu gestalten. Dies ist angesichts der seit 2019 in Sachsen geltenden Wohnverpflichtung für Geflüchtete, die aus einem Land kommen, für das es in Deutschland eine Asylanerkennungswahrscheinlichkeit von unter 20 % gibt, schwierig. Die Menschen aus diesen Herkunftsstaaten – und diese machen etwa 50 % der Bewohner*innen aller Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen aus, werden nicht nach maximal 6 Monaten in die Kommunen verteilt, sondern müssen bis maximal 24 Monate oder aber bis zur Ausreise respektive Abschiebung in den Lagern bleiben. Dies führt – wie im übrigen auch von Kritiker*innen dieser Regelung prognostiziert – zu Spannungen und Unzufriedenheit. Bis zu zwei Jahren in dieser isolierten Umgebung, mit den zahlreichen Einschränkungen, ohne nennenswerte Privatsphäre und mit extrem reduzierten Selbstbestimmungsmöglichkeiten, dies führt zu Resignation, Rückzug oder aber Aggressionen.

Seit 2016 gibt es in Sachsen das „Konzept zur Prävention von, Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen – Gewaltschutzkonzept.“ des Innenministeriums. Dieses Konzept liegt weit unter den Standards der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, unter anderem herausgegeben von UNICEF und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Im Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Regierung findet sich die Willensbekundung zur Weiterentwicklung dieses Konzeptes.

Im Rahmen meines Besuches konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes und die Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten für die Bewohner*innen inzwischen in den Verträgen zwischen Landesdirektion und Betreibern festgeschrieben ist. Das ist zu begrüßen.

Insbesondere die Johanniter haben sich hier intensiv befasst und beispielhaftes vorgelegt. Der Gewaltbegriff wurde ausdifferenziert (von körperlicher, sexueller, psychischer… bis hin zu struktureller Gewalt), es gibt eine wöchentliche Gewaltschutzsprechstunde, einen Gewaltschutzbeauftragten, es gibt Schulungen für die Mitarbeiter*innen und Securities sowie einen Briefkasten für Beschwerden/ Problemmeldungen. Auch in Dölzig kommt die Frage des Gewaltschutzes durch eine engagierte Koordinatorin nun in Gang.

Einem wirksamen Gewaltschutz steht in meinen Augen die Hausordnung für die Erstaufnahmeeinrichtungen im Wege. Insbesondere wenn ein Gewaltschutzkonzept auch die strukturelle Gewalt in den Blick nimmt und Privatsphäre hoch achtet. Laut Hausordnung der Landesdirektion sind unter anderem anlasslose Zimmerkontrollen in den Privaträumen der Bewohner*innen möglich. Ebenfalls gibt es Berichte über das Eindringen der Polizei in Privaträume und zum Beispiel in Räume für schutzbedürftige Gruppen im Zuge von Abschiebungen aus EA.

Jenseits dessen sind auch das Verbot des Empfangs von Besucher*innen, ein striktes Alkoholverbot oder die Sanktionen bei Verstoß gegen die Hausordnung zu kritisieren.

Hier muss aus meiner Sicht das Innenministerium in der Pflicht die Hausordnung menschen- und grundrechtskonform auszugestalten, wie es derzeit für die kommunalen Unterkünfte in Gang ist. (vgl. Offener Brief des Initiativkreis: Menschen.Würdig https://www.menschen-wuerdig.org/wp-content/uploads/2019/04/Offener-Brief-an-den-S%C3%A4chsAB-IKMW.pdf)

Was zu einem weiteren Thema führt: Die Erkennung von Schutzbedürftigkeit und die daraus resultierende angemessene Versorgung Schutzbedürftiger. Dies findet in Sachsen weiterhin nicht systematisch statt, obwohl die EU-Aufnahmerichtlinie dies vorschreibt. 2015 hätte die Richtlinie, die zahlreiche Garantien für Geflüchtete umfasst, in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was in Deutschland nicht geschehen ist. Der Vorschlag der Linksfraktion im Sächsischen Landtag hier einen Sonderweg zu gehen, sprich ein eigenes, die EU-Normen anwendendes Flüchtlingsaufnahmegesetz, lehnte die Mehrheit aus CDU, SPD und AfD im Jahr 2016 ab.

Bisher ist es weiterhin so, dass die Landesdirektion und die Gesundheitsämter im Rahmen der Erstuntersuchung Schutzbedürftigkeit prüfen. Dies ist aufgrund der Komplexität der Schutzbedarfe, die nicht in jedem Fall von den Betroffenen selbst artikuliert oder durch Inaugenscheinnahme sichtbar werden, allerdings abwegig. Gerade psychische Erkrankungen, Traumata, Folgen von Folter oder sexueller Gewalt, können nur sehr behutsam sichtbar gemacht werden. Zudem brauchte es dann eine adäquate Versorgung, was in Sachsen nicht gewährleistet ist.

Positiv fiel mir auf, wie umfassend die Johanniter in der Max-Liebermann-Straße Menschen besonderer Schutzbedürftigkeit im Alltag der Aufnahmeeinrichtung mitdenken. Das betrifft die getrennte Unterbringung beispielsweise von Frauen und bei Bedarf LGBTIQ. Gleichzeitig haben die Betreiber im eigenen Handeln klar Grenzen. Wenn ein langer Aufenthalt die psychische Verfassung mehr und mehr erodieren lässt, bedarf es einer anderen Form der Unterbringung. Auch wenn es die spezifische Einrichtungen für Frauen in Grillenburg und für beeinträchtigte Geflüchtete in Chemnitz gibt, fehlt es gerade für die benannte Zielgruppe der traumatisierten und psychisch erkrankten Geflüchteten an adäquaten Unterbringungs- und auch Versorgungsmöglichkeiten.

Beim Besuch am 13.2.2020 wurde im Besonderen auch die Diskrepanz der Ausstattung der so genannten MedPoints, der medizinischen Versorgungspunkte in den EA, deutlich. Während die Situation in der Max-Liebermann-Straße gut ist (derzeit 6 medizinische bzw. pflegerische Fachpersonen) und eine relativ gute Anbindung an die Arztlandschaft in der Stadt Leipzig, gibt es in Dölzig nur 1-2 sowie ehrenamtliche Arztsprechstunden – trotz ähnlicher Belegungszahlen. Insbesondere Nachts ist hier nicht immer eine kompetente Ansprechperson garantiert. (vgl. meine Kleine Anfrage zur medizinischen Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen)

Last but not least: Die Essensversorgung. Eine scheinbar banale, für Bewohner*innen aber zentrale Frage. Denn: Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen bekommen ihre Bedarfe per Sachleistungen gedeckt, auch das Essen. Das monatliche Taschengeld beträgt 130,00 Euro.

Besonders krass: Es gibt im Rahmen der Mittagsversorgung nur eine Essvariante. Aber: das selbst zubereitete Essen, das Kochen ist für viele der Untergebrachten eine Herzensangelegenheit, ein Teil der selbstbestimmten Lebensgestaltung. Das Minimum wäre also eine Essensauswahl zu ermöglichen oder aber das Kochen zu ermöglichen, wie es in Dölzig zumindest in kleinem Rahmen bei so genannten „Länderabenden“ ermöglicht wird, Dies ist kein „Luxus“, sondern gerade angesichts der zum Teil sehr langen Aufenthaltszeiten in den Einrichtungen ein wichtiges Element.

Summa summarum sind die Betreiber der beiden dem Raum Leipzig zugehörigen Erstaufnahmen bemüht den Bewohner*innen das Leben in den Lagern so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Die Einrichtung in der Max-Liebermann-Straße hat eindeutig die besseren Rahmenbedingungen, durch ihre Lage und die baulichen Gegebenheiten. Auch in Sachen Gewaltschutz sind die Johanniter weit vorn. Auch im Verständnis der eigenen Rolle bei Abschiebungen aus der Einrichtung gibt es hier ein klares Verständnis nicht Handlagerin der Polizei zu sein.

Aber: Lager bleibt Lager. Insbesondere die weit über die im Gesetz festgeschriebene sechs Monate hinausgehende Aufenthaltsdauer in den sächsischen Aufnahmeeinrichtungen geht in die falsche Richtung. Auch an den Lernangeboten, die für Kinder und Jugendliche in den Aufnahmeeinrichtungen inzwischen angeboten wird, ist zwar gut gemeint und gut angenommen, ersetzt aber keine echten Bildungszugang.

Die Minimalforderung muss sein, die Aufenthaltsdauer in den EA wieder auf drei Monate für alle abzusenken und eine schnelle, bedarfsgerechte Verteilung in die Kommunen zu gewährleisten. Dort, wo die schutzsuchenden Menschen tatsächlich ein neues, selbstbestimmtes Leben beginnen können.

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