Am 20. Januar 2019 sollte eine Zittauer Familie syrischer Staatsbürgerschaft nach Griechenland abgeschoben werden. Nur durch die Intervention ihres Rechtsbeistands konnte die Abschiebung von Vater, Mutter und Kind kurz vor dem Vollzug am Flughafen Frankfurt verhindert werden. Mein Statement:
Die Abschiebung basierte offensichtlich auf einer Falschinformation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an die sächsische Landesdirektion. Das BAMF missachtete, dass die Klage der Familie gegen die Ablehnung ihres Asylantrags aufschiebend wirkt. Den vom Rechtsanwalt der Familie zweimalig beantragten Rechtsschutz gegen die Abschiebungsandrohung lehnte das Verwaltungsgericht ab, da kein Rechtsschutzinteresse vorliege, solange die Klage aufschiebende Wirkung entfaltet.
Dieselbe rechtliche Situation gab es im Fall einer Familie syrischer Staatsbürgerschaft aus Neusalza-Spremberg (Landkreis Görlitz), die am 6. September nach Rumänien abgeschoben wurde (Drucksache 6/15048) und Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrats). Weil die Abschiebung rechtswidrig war, musste die Landesdirektion die Familie zurückholen.
Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Migrations- und Flüchtlingspolitik, erklärt:
„Es ist ein Skandal, dass aufgrund mangelnder Behördenkommunikation erneut eine Abschiebung angeordnet wurde. Solche Fehler haben handfeste Konsequenzen für die Betroffenen und können im Extremfall lebensgefährliche Folgen haben. Im aktuellen Fall ist es dem beherzten Eingreifen des Rechtsbeistandes zu verdanken, dass die Familie zunächst bleiben darf, bis abschließend über ihr Hilfeersuchen entschieden worden ist.
In Auswertung des Falls einer bereits im September 2018 zu Unrecht aus Sachsen abgeschobenen Familie gibt die Staatsregierung an, dass sie den Fall mit dem BAMF aufgearbeitet habe (Drucksache 6/15466, Frage 2). Dies ist entweder nicht geschehen oder ist folgenlos geblieben. Ich frage die Staatsregierung daher nun nach den Hintergründen der aktuellen fast vollzogenen Abschiebung (Drucksache 6/16486).
Auch Geflüchtete haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren und daraus erwachsene Garantien. Da die zuständigen Behörden dies scheinbar nicht sicherstellen können, ist es umso wichtiger, dass Asylberatungsstellen und Rechtsanwält*innen weiter ein kritisches Auge auf Bescheide und Entscheidungen werfen.“
Pressemitteilung, 28. Januar 2018