Nach langer Arbeit und Diskussion hat die Linksfraktion heute ihren Entwurf für ein neues Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgelegt. Damit sollen belastbare Strukturen geschaffen, Qualitätsstandards festgeschrieben und die Finanzierung sichergestellt werden.
Der Gesetzesentwurf folgt dem Leitbild einer menschenwürdigen Unterbringung und Teilhabe und einer tatsächlichen Willkommenskultur.
Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat eine Novellierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetzesentwurf, der sowohl mit Wohlfahrtsverbänden und Initiativen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe als auch mit VertreterInnen der kommunalen Ebene diskutiert wurde, soll die originäre Landes-Aufgabe der Flüchtlingsaufnahme neu organisiert werden. Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Migrations- und Asylpolitik:
Der Gesetzesentwurf geht weit über die Regelungen hinaus, die im Wesentlichen aus Zuständigkeits- und Kostenregelungen bestehen. Das gültige Landesgesetz hat sich gerade im vergangenen Jahr als untauglich erwiesen, die Aufnahme, Unterbringung und Teilhabe von nach Sachsen geflüchteten Menschen adäquat zu organisieren.
Mit der Verschiebung der Zuständigkeit für die Flüchtlingsaufnahme vom Innen- in das für Migration und Integration zuständige Ministerium ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel verbunden. Wir wollen weg vom Ordnungsrecht, hin zu einem sozialpolitischen und integrativen Leitbild.
Ein Kernpunkt des Gesetzes ist die Übernahme von Regelungen der EU-Aufnahmerichtlinie in das Landesrecht. Diese hätten bereits bis Juli 2015 in nationales Recht übernommen werden. Wegen Nicht-Umsetzung ist gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Aus der Aufnahmerichtlinie sind der Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen, der Zugang zu Information und Beratung, zu Sprachkursen, zu Schule und Kita sowie die Schaffung von Gewaltschutzmechanismen in das Gesetz übernommen.
Des Weiteren stärkt der Gesetzesentwurf verbindliche Strukturen für die Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten in Sachsen und schreibt eine regelmäßige Informationspflicht über Zuweisungszahlen von der Landesebene an die unteren Unterbringungsbehörden fest. Bei Ver- und Umverteilung sollen zudem stärker die Bedürfnisse der Geflüchteten berücksichtigt werden.
Auch im Bereich der kommunalen Unterbringung leitet der Gesetzesentwurf einen Paradigmenwechsel ein: Die so genannte vorläufige Unterbringung in den Kommunen soll vorrangig in Wohnungen erfolgen. Gemeinschaftsunterkünfte sollen eine Kapazität von maximal 60 Plätzen haben, wie es seinerzeit der ehemalige Sächsische Ausländerbeauftragten Martin Gillo empfohlen hat. Der derzeit durch das Innenministerium empfohlene Richtwert von 6 qm Wohn- und Schlaffläche soll mit dem Gesetzentwurf auf 12 qm angehoben werden. Nach 12 Monaten sollen Geflüchtete das Recht haben in eigenen Wohnraum zu ziehen, auch wenn ihr Asylantrag noch nicht beschieden ist. Zudem soll gesetzlich geregelt werden, dass neu errichtete Gemeinschaftsunterkünfte für eine Anschlussnutzung für soziale Zwecke oder den sozialen Wohnungsmarkt nutzbar sind.
Grundsätzliche Änderungen sind auch hinsichtlich der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme vorgesehen. Mit dem Wechsel zur Spitzabrechnung für alle mit der Aufnahme, Unterbringung und Integration anfallenden Kosten für Geflüchtete im Asylverfahren nimmt DIE LINKE damit die Forderung der kommunalen Spitzenverbände auf. Die derzeitige Pauschalen-Finanzierung berücksichtigt weder regionale Unterschiede oder steigende Kosten noch ist die Summe von 7600 Euro pro Person und Jahr auskömmlich. Von der Finanzierung hängen in hohem Maße die Qualität der Unterbringung und der Umfang integrativer Maßnahmen ab.
Schlussendlich will die LINKE mit dem Gesetz auf die Rechte der Geflüchteten selbst stärken. So ist die Einführung von Beschwerdestellen geplant, eine alte Forderung der NGO Pro Asyl.
Unser Gesetz folgt dem Leitbild von Integration und Teilhabe vom ersten Tag an. Es schafft verbindliche Strukturen, Rechtsansprüche auf integrative Maßnahmen und Teilhabe und stärkt die Kommunen. Wir hoffen auf eine offene Diskussion im Landtag und mit der Zivilgesellschaft.
>> Der Gesetzentwurf (DS 4865) findet sich im EDAS des Sächischen Landtages: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4865&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0