Die Sächsische Staatskanzlei teilte am Dienstag, 17. März, mit, dass die umstrittene Demokratieerklärung in Sachsen analog zur Regelung des Bundes künftig von Antragstellern und Kooperationspartnern nicht mehr eigenhändig unterzeichnet werden müsse.
Heftig protestiert hatte gegen diese Misstrauensklausel auch die Sächsische Linke. Die L-IZ fragte die Leipziger Landtagsabgeordnete Juliane Nagel, was sie von der neuen Regelung nun hält.
Die Staatskanzlei teilte heute mit, dass die umstrittene Demokratieerklärung in Sachsen analog zur Regelung des Bundes künftig von Antragstellern und Kooperationspartnern nicht mehr eigenhändig unterzeichnet werden müsse. Eine begrüßenswerte Entscheidung?
Na klar ist die Entscheidung begrüßenswert. Auf Bundesebene wurde die Klausel ja schon zum Jahresbeginn 2014 abgeschafft. Allerdings bleibt die Verpflichtung, dass keine Steuergelder an „extremistische Organisationen oder Personen“ gehen dürfen, im Zuwendungsbescheid enthalten. Es bleibt die Frage, ob es sich damit nicht um die Beibehaltung der Klausel durch die Hintertür handelt. Ich denke, dass die Handhabe in Sachsen ähnlich sein wird.
Bisher mussten sich Antragsteller und deren Kooperationspartner schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Was auf den ersten Blick unverfänglich klingt, sorgte unter Initiativen sachsenweit für einen Aufschrei. Der AKuBiZ e.V. aus Pirna klagte sogar gegen die Extremismusklausel und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht. In Leipzig verweigerten zwei Vereine die Unterschrift. Auf welchen Annahmen gründete sich diese massive Kritik?
Die Extremismusklausel war ein mehr als fragwürdiges Instrument, mit dem nicht nur Misstrauen gegenüber Demokratieinitiativen demonstriert wurde und ein Auftrag zur Bespitzelung der geförderten Projekte einher ging. Die Klausel trug eine zutiefst autoritäre Idee von Staatlichkeit in sich: Bevor überhaupt ein Verdacht für verfassungswidriges Handeln bestand, musste ein aktives Bekenntnis zum Grundgesetz abgegeben werden.
Dabei ist die Unterstellung, dass jemand extremistisch sei, höchst spekulativ und nicht belastbar. Es gab bereits verschiedene Vereine, die erfolgreich gegen ihre Nennung in Verfassungsschutzberichten geklagt haben. Bei der Anwendung der Klausel ging es soweit, dass Beteiligte in den geförderten Projekten sich aktiv zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen mussten. Die – bundesweit einmalige – landeseigene Klausel atmete den Geist der tiefsitzenden Skepsis der verantwortlichen Landespolitik gegenüber den Initiativen, die sich gegen Nazis, Rassismus und für menschenrechtliche Belange einsetzen.
Sie gehören in ihrer Funktion als Stadträtin dem Begleitausschuss an, der in Leipzig die Umsetzung des Lokalen Aktionsplan von politischer Seite aus verfolgt und unterstützt. Inwiefern kommt die Neuregelung den antragstellenden Vereinen und Initiativen entgegen?
Ich würde behaupten, dass sie einzelnen Trägern entgegenkommt. Die Fördersumme im Rahmen der kommunalen Gesamtstrategie “Leipzig. Ort der Vielfalt” setzt sich allerdings aus Bundes-, Landes- und Stadtmitteln zusammen. So konnten wir auch in den Vorjahren Trägern die Förderung aus dem kommunalen Anteil auch ohne Unterzeichnung der Klausel ermöglichen.
Mein Gesamteindruck ist aber, dass sich viele Träger, die anfangs Kritik übten, am Ende arrangiert hatten. Es bleibt ein ausdrücklicher Dank an den Verein Akubiz aus Pirna, der die Kritik seinerzeit mit der Ablehnung des Demokratiepreises 2009 gesetzt und über die Jahre sowohl inhaltlich als auch juristisch vorangetrieben hat.
(17. März 2015)