Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Sachsen neun unerlaubte Drohnen-Flüge über kritischer Infrastruktur registriert. So die Antwort auf eine Kleinen Anfrage der Linksfraktion(Drucksache 8/3364). Demnach kam es im Januar und Februar an acht verschiedenen Tagen zu Überflügen von jeweils bis zu drei Drohnen in niedriger Höhe über einem Firmengelände in Böhlen-Lippendorf. Mein Statement mit Rico Gebhardt:
„Alle diese Fälle wurden durch das Innenministerium als „sicherheitsrelevant“ eingestuft, Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Luftverkehrsgesetz eingeleitet. Die Hintergründe sind unklar, die Verfahren richten sich „gegen Unbekannt“. Versuche, die Überflüge mit Hilfe der Polizei zu stoppen, schlugen fehl: So wurde die sächsische Drohnenabwehr frühzeitig hinzugezogen und mehrfach für meist mehrtägige Einsätze in Bereich der betroffenen Industrieanlage in Böhlen installiert. Ergebnisse: „keine“. Ein Vergleich von Tat- und Einsatzzeiten legt nahe, dass die unautorisierten Überflüge noch fortgesetzt wurden, während die Polizei im Einsatz war.
Bereits 2024 hatte es eine ähnliche Serie ungeklärter Drohnenflüge gegeben, wie Anfragen der Linksfraktion ergaben. Betroffen waren Bundeswehr-Einrichtungen, in einem Fall kam es sogar zum Absturz über einem Kasernengelände. Die Ermittlungen wurden ohne Ergebnis eingestellt. Erfolgreich war die Drohnenabwehr seit Anfang des Jahres hingegen bei einer Reihe anderer Einsätze in Sachsen, überwiegend durchgeführt bei öffentlichen Großveranstaltungen, so beim Turnfest in Leipzig. Dabei gelang es mehrfach, unerlaubte Drohnen zu detektieren, die Piloten zu orten und schließlich zur Landung zu bewegen.
Parallel zur Abwehr fremder Drohnen setzt die sächsische Polizei den eigenen Bestand an den so genannten „Unbemannten Luftfahrtsystemen“ immer häufiger ein, wie weitere Kleine Anfragen (Drucksachen 8/3379, 8/3380) unserer Fraktion zeigen.
So kam es im ersten Halbjahr zu fast 200 behördlichen Drohnen-Starts. Im gesamten Jahr 2024 hatte es 240 Aufstiege gegeben. Seit Jahren steigt diese Zahl steil an, seit Anfang 2025 kamen bereits rund 12.500 Flugminuten zusammen. Der Polizei stehen dabei 47 Drohnen zur Verfügung, so viele wie noch nie. Die Einsatzstatistik zeigt auch, dass nur ein Teil der Geräte benutzt wird, und das zumeist nur zum Training der insgesamt 69 „Bedienungsberechtigten“, also den Drohnen-Piloten und Pilotinnen.
Für die „echten“ Einsätzen werden hingegen nur sieben Geräte herangezogen. Das Einsatzspektrum ist dabei breit, häufig geht es um die Verkehrsüberwachung und Unfallaufnahme, um Vermisstensuche, Tatortarbeit und Brandursachenermittlung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden wie bisher Fußballspiele, zuletzt wurden 13 Partien beobachtet, wobei offensichtlich Fans im Vordergrund stehen – und zwar ausschließlich in Leipzig (9 Einsätze) und Plauen (4). Ein Blick auf die Einsatzstatistik ein weiteres interessantes Detail: Im Frühjahr unternahm die Polizei vier Mal eigene Observations-Flüge in Böhlen, womöglich um nach Piloten unerlaubter Drohnen zu suchen.
Das war wohl nicht von Erfolg gekrönt. Doch dürfte der Einsatz von Polizei-Drohnen deutlich günstiger sein als die eines Polizei-Hubschraubers. „Die Kosten für eine Flugstunde eines Polizeihubschraubers liegen aktuell bei 9.844,32 Euro ohne Personalkosten“, teilte das das Innenministerium jüngst auf eine weitere Kleine Anfrage mit (Drucksache 8/3387). Das ist eine Steigerung um 2.300 Euro gegenüber dem Vorjahr.“
PM 20.08.2025