Drei Jahre nach dem „Tag X“ in Leipzig sind 90 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs eingestellt (Drucksache 8/6842). Die Polizei hatte am 3. Juni 2023 nach der Auflösung einer angemeldeten antifaschistischen Versammlung in der Südvorstadt und einer gewaltsamen Eskalation durch wenige Personen insgesamt 1.324 Menschen bis zu elf Stunden lang in einem umstrittenen „Kessel“ festgehalten. Sie wurden mangelhaft versorgt, mit Verfahren überzogen und ihre Personalien wurden an den Verfassungsschutz weitergegeben. Die Linksfraktion hat die Aufarbeitung von Anfang vorangetrieben, Widersprüche und Falschbehauptungen aufgeklärt. Mein Statement:
„Am ,Tag X‘ wollten viele Menschen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausüben und ein antifaschistisches Zeichen setzen. Drei Jahre danach zeigt sich, dass das Vorgehen der Polizei unverhältnismäßig war. Die Begründung für die Einkesselung von 1.324 Menschen ist zerfallen. Laut dem Innenministerium wurden bislang 1.190 von 1.319 in der Anfrage aufgeführten Verfahren wegen des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs in der Südvorstadt eingestellt – meist weil ,Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar‘ waren. Das sind mehr als 90 Prozent.
Die Polizei hatte wahllos Menschen zusammengetrieben und sie über Nacht festgehalten. Dabei war sie mit Härte gegen viele unbeteiligte Personen vorgegangen. Unter den Betroffenen waren über 100 Minderjährige. Von den Eingekesselten wurden Daten aufgenommen und hunderte Gegenstände beschlagnahmt, darunter 386 Handys. 325 elektronische Geräte wurden bislang ausgelesen. Das sind keine Bagatellen: Sowohl die Erfahrung der Einkesselung als auch die Beschuldigung, eine Straftat begangen zu haben, wiegen für viele Betroffene schwer. Es ist das Mindeste, ihre Daten sofort aus den sicherheitsbehördlichen Datenbanken zu löschen.
Die vielen Einstellungen belegen die Kritik vieler Beobachterinnen und Beobachter, auch der Linken. Das damalige Vorgehen erschüttert das Vertrauen in demokratische Institutionen und kann dazu führen, dass Menschen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht wahrnehmen. Das kann und darf nicht sein! Wir erwarten angesichts dieser Zahlen Konsequenzen, mindestens aber eine Entschuldigung und Richtigstellung vom Innenminister und vom Leipziger Polizeipräsidenten.
Neben den Ermittlungen zum Kessel in der Südvorstadt laufen weitere Strafverfahren. Darüber hinaus sind mindestens zwei Klagen gegen Versammlungsverbote anhängig. Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied kürzlich, dass es rechtmäßig war, dass die zentrale Demonstration für die Versammlungsfreiheit am ,Tag X‘ nicht laufen durfte. Die Entscheidung irritiert, da es vor Gericht widersprüchliche Aussagen zu den Verläufen vor Ort gegeben hatte. Die Beendigung dieser Demo hatte zur Einkesselung geführt.“
PM 03. Juni 2026