Die Minderheitskoalition plant ein „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung“. Im Zuge dessen erwägen das Innenministerium und manche Kommunen, die Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter abzuschaffen oder abzuschwächen. Zudem soll das Gleichstellungsgesetz generell nicht für kommunale Dienststellen gelten. Dagegen regt sich Protest, auch der Linken. Mein Statement:
„Als Linksfraktion widersprechen wir den Plänen, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen und die kommunalen Verwaltungen von der Pflicht zu entbinden, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Es ist eine Farce, das als ,Entlastung‘ zu beschreiben. Gleichstellungsbeauftragte, wie es sie in 41 sächsischen Kommunen im Hauptamt gibt, sind notwendig und eine politische Errungenschaft, die wir vehement verteidigen werden. Die Beauftragten bringen die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur innerhalb ihrer Verwaltung voran, sondern auch gesellschaftlich.
Im Ringen um die Gleichstellung ist in den vergangenen Jahrzehnten viel erreicht worden, oft allerdings gegen eine konservative und männlich dominierte Mehrheit in den Verwaltungen. Derzeit gibt es in Sachsen eine spürbar antifeministische Stimmung, die von neuen und alten Nazis befeuert wird. Gerade jetzt müssen gleichstellungspolitische Errungenschaften und insbesondere die Belange von Frauen und queeren Menschen sichtbar gemacht und vertreten werden. Es ist unabdingbar, gleichstellungspolitische Initiative und Akteure mit dem Handeln der Verwaltungen zu vernetzen. Das, was in Sachsen erreicht wurde, darf nicht wieder entfallen. Das gilt auch für die vielfältigen Projekte der Gleichstellungs- und Vielfaltsarbeit. In diesem Sinne kämpfen wir für die Gleichstellungs- und Vielfaltstrukturen!“
PM 12. Juni 2025