Die Entwaffnung der AfD hat begonnen – nach Verzögerung durch den Innenminister

Sachsens Innenministerium hat mit der Entwaffnung von Mitgliedern und Unterstützer*innen der AfD begonnen. Das ist das Ergebnis meiner Kleinen Anfrage zu diesem Thema (Drucksache 8/3365), in der erstmals konkrete Zahlen offengelegt werden. Dazu erkläre ich: 

„Anfang des Jahres hatte der zuständige Innenminister Armin Schuster (CDU) noch abgewiegelt und auf meine Anfrage (Drucksache 8/942) hin einräumen müssen, Informationen über Waffenbesitzerinnen und -besitzer, die der Partei anhängen, aktiv zurückzuhalten – um ein Gerichtsurteil zur Einstufung der sächsischen AfD abzuwarten sowie „weitere Rechtsstreitigkeiten“ und „wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen“ zu vermeiden. Folge dieses gefährlichen Schongangs für die Rechtsaußen-Partei: Die kommunalen Waffenbehörden konnten ihrer gesetzlichen Pflicht, auch in diesem Bereich gezielt Zuverlässigkeitsprüfungen vorzunehmen, bisher nicht nachkommen.

Doch dieser Irrweg wurde inzwischen abgebrochen. Gut so!

Den jetzt vorgelegten Daten zufolge übermittelte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) seit März und bis Mitte des Jahres gezielt Erkenntnisse über 71 AfD-Waffenbesitzerinnen und -besitzer an die kommunalen Waffenbehörden. Ziel: Die Einleitung sogenannter Zuverlässigkeitsprüfungen. Inzwischen wurden 69 derartige Prüfverfahren begonnen und zwei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Das ist erst der Anfang, denn ein Großteil der Verfahren war zuletzt noch nicht abgeschlossen.

Den Angaben zufolge verfügt das LfV Sachsen aktuell über einschlägige Erkenntnisse zu 82 Personen, die der sächsischen AfD oder ihrer inzwischen aufgelösten Jugendorganisation zugerechnet werden. Auf diese Personen verteilen sich insgesamt 133 waffenrechtliche Erlaubnisse – mit 94 Stück handelt es sich dabei ganz überwiegend um Waffenbesitzkarten, die zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen berechtigen. Konkret handelt es sich um 249 Schusswaffen, davon 154 Lang- und 95 Kurzwaffen.

Ich hatte zwar mit einigen Dutzend Fällen gerechnet. Doch offenbar hat man sich in AfD-Kreisen noch stärker bewaffnet als in der restlichen Szene der extremen Rechten. Zum Vergleich: Einer meiner regelmäßigen Kleinen Anfragen (Drucksache 8/1824) zufolge waren im vergangenen Jahr 64 sächsische Neonazis und Reichsbürger im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse, 46 von ihnen durften insgesamt 233 scharfe Schusswaffen besitzen. Im Fall der aufgerüsteten AfD scheint man nun genauer hinzusehen. Denn wie auch mitgeteilt wurde, sei zuletzt sogar ein präventives Waffenbesitzverbot „im Einzelfall“ angeregt worden. Um wen konkret es sich dabei handelt, wurde nicht angegeben.“

PM 14.8.2025

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