Der „Trend“ zur privaten Bewaffnung in Sachsen hält an. Das zeigt meine jüngste Kleine Anfrage zu diesem Thema (Drucksache 8/5251). Demnach waren Ende 2025 in Sachsen 32.800 private Waffenbesitzerinnen und -besitzer registriert, 300 mehr als 2024. Zugleich stieg die Zahl der Schusswaffen, die sie legal besitzen, auf 158.081 – ein Plus von fast 2.500. Hinzu kommen Reizstoff-, Signal- und Schreckschusswaffen. Mein Statement:
„Auch Schreckschusswaffen bleiben begehrt. Das zeigt die steigende Zahl sogenannter Kleiner Waffenscheine, die dazu berechtigten, sie auch in der Öffentlichkeit verdeckt zu tragen. Meiner weiteren Anfrage zufolge (Drucksache 8/5257) waren zum Jahreswechsel im Freistaat 25.155 Kleine Waffenscheine erteilt – ein neuer Rekord und 459 mehr als 2024. Die Zahl der auf dieser Grundlage erworbenen Waffen wird nicht erfasst.
Die Entwicklung betrachte ich schon länger mit Sorge, denn mit wachsendem Interesse etwa am Schießsport ist sie kaum zu erklären. Bei der individuellen Aufrüstung schlagen sich stattdessen verbreitete Unsicherheitsgefühle nieder, die nachvollziehbar sein können. Allerdings stimmen sie mit der tatsächlichen Kriminalitätslage nicht unbedingt überein. Zudem ist das durch Waffen vermittelte Gefühl von Sicherheit trügerisch. Wenn nämlich immer mehr Waffen in Umlauf kommen, entstehen neue Gefahren durch Missbrauch und unsachgemäße Nutzung. Wer einen Kleinen Waffenschein beantragt, muss nicht einmal nachweisen, von der Bedienung oder von waffenrechtlichen Bestimmungen irgendeinen Schimmer zu haben.
Das Problem zeigen auch weitere Daten, die mir das Innenministerium mitteilte (Drucksache 8/5249). So waren in Sachsen zum Jahresanfang 1.160 ursprünglich legal besessene Schusswaffen und Waffenteile zur Fahndung ausgeschrieben, weil sie ,abhandengekommen‘ sind. Laut ergänzenden Informationen aus dem Nationalen Waffenregister galten 203 fehlende Waffen und Waffenteile als ,abhandengekommen durch Straftat‘ – Verbleib unklar.
Mit hohem Aufwand versuchen daher kommunale Waffenbehörden, die sachgemäße Aufbewahrung zu kontrollieren. Auch dazu habe ich mich erkundigt (Drucksache 8/5250). Sächsische Kommunen führten im vergangenen Jahr 1.180 Kontrollbesuche bei Waffenbesitzerinnen und -besitzern in der jeweiligen Region durch, überwiegend ohne Anlass und Anmeldung. Damit ist die Kontrolldichte relativ gering – aber die Trefferquote ziemlich hoch. Denn bei knapp 17 Prozent der Kontrollen gab es Beanstandungen, das ist die gleiche Quote wie 2024. Unter Umständen kann die Erlaubnis zum Besitz widerrufen und können Waffen eingezogen werden. Das geschah 2025 insgesamt 148 Mal, darunter waren 26 Kleine Waffenscheine.
Die Waffen entzogen wurden 2025 übrigens auch 14 Neonazis und Reichsbürgern. Zu diesem besonders waffenaffinen Spektrum kann der Innenminister aktuell noch keine detaillierten Daten vorlegen (Drucksachen 8/5256).“
PM Februar 2026