Im Doppelhaushalt Sachsens für 2019/20 gibt es erstmals einen eigenen Einzelpan für den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Infolge des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung wurde der Datenschutzbeauftragte aufgewertet. Seine personelle Ausstattung lässt allerdings immer noch zu wünschen übrig. Meine Rede zum Einzelplan und Einbringung des Haushaltsantrages meiner Fraktion:
Aufsichtsbehörden überlastet – Deutschland droht EU-Verfahren wegen Datenschutz… so war eine Meldung von Ende November diesen Jahres überschrieben, in der es um die Situation der mit der EU-Datenschutzgrundverordnung aufgewerteten Landes-Datenschutzbehörden ging. Neben Mecklenburg und Hamburg ist dort auch Sachsen als besonders belastet aufgezählt, als eine der Datenschutzbehörden, die es nicht schaffen ihre Arbeit zu erfüllen. In der Meldung wird gar ein Vertragsverletzungsverfahren in den Raum gestellt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Diese Situation ist nicht neu. Angesichts der Aufwertung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur obersten Landesbehörde und der Ausstattung mit einem eigenen Einzelplan – was wir durchaus begrüßen – können wir die Diskussion nun aber herausgehobener führen. Und das ist gut so. Datenschutz ist kein lästiges Nebenthema, sondern eine der dringlichen Fragen unserer Zeit und der Zukunft. Ja in Zeiten der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung, der Datensammelwut von Unternehmen und staatlicher Stellen muss das Datenschutzbewusstsein und müssen die unabhängigen Kontrollinstanzen gestärkt werden.
Und: Es sind nicht nur, aber natürlich auch die Aufgaben, die mit der neuen Stellung und den Aufgaben infolge der Einführung der DSGVO, der EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz oder neue staatliche Datenverarbeitungsprojekte auf den SDB zukommen. Schon in den Jahren vorher, haben wir als Landtag regelmäßig Problemanzeigen zur Kenntnis bekommen.
Ich erinnere an den vergangenen Tätigkeitsbericht, der den Zeitraum 2015 – 2017 betrachtet. Darin war im Bericht zum öffentlichen Bereich zu lesen: „Ich bin derzeit nicht in der Lage, meine gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich und mit der eigentlich notwendigen Breite und Tiefe zu erfüllen. Dies ist ein konkreter Nachteil für die sächsischen Bürger und Unternehmen.“
Anlassfreie Kontrollen waren im wesentlichen nicht mehr möglich, im Bereich der Anlasskontrollen aufgrund Hinweisen Dritter oder Veröffentlichungen mussten und müssen lange Wartezeiten und damit potentielle Datenschutzverstöße in Kauf genommen werden. Zumindest in meinem Abgeordnetenbüro fanden sich nicht erst einmal Menschen ein, die mir die vertröstende Post vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten zeigten. Und wir haben den Aufwuchs schwarz auf weiss sehen können: Die Posteingänge haben sich von 2017 auf 2018 verdreifacht, die Petitionen verdoppelt, die Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind von 20 auf 135 angewachsen.
Mit dem ursprünglichen Haushaltsansatz wurde die Behörde nun um insgesamt 4 Stellen verstärkt. Angemeldet hatte der SDB 15 Stellen. Ein Affront, wie ich finde. Für uns, für die Datenschutz einen hohen Stellenwert hat und die wir uns eine arbeitsfähige Aufsichtsbehörde, die darüber hinaus auch Beraterin, Dienstleisterin und Öffentlichkeitsarbeiterin ist, wünschen, war und ist selbstverständlich, dass wir das ausführlich begründete und differenzierte Personalkonzept ernst genommen haben und einen Haushaltsantrag einbrachten, der diese Bedarfe auch finanziell untersetzt hat.
Die Koalition hat nun reagiert und immerhin 5 drauf gelegt.
Wir bleiben bei unserer Forderung. Gerade vor dem Hintergrund der stiefmütterlichen Behandlungen der Mehrbedarfe in den vergangenen Jahren. Ich erinnere daran: Die Stellenzahl des Datenschutzbeauftragten stagnierte seit seiner Berufung im Wesentlichen, Personalmehrbedarfe wurden Haushaltszyklus für Haushaltszyklus ignoriert.
Wir halten es darum für wichtig, dass der Datenschutzbeauftragte jetzt mit der kompletten auskömmlichen Stellenzahl an die Arbeit zu gehen kann und werden darum unsere diesbezüglichen Änderungsantrag auch heute im Plenum zur Abstimmung stellen.
Rede im Plenum des Sächsischen Landtages am 14. Dezember 2018