Ersatzfreiheitsstrafen können verhängt werden, wenn Menschen eine Geldstrafe nicht zahlen können. Allerdings kann eine solche Strafe ebenso durch gemeinnützige Arbeit abgewendet werden. Im Zuge der Eindämmung der Covid-19-Pandemie wurde die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt. Sachsens Justizvollzugsanstalten sind folglich derzeit weniger stark ausgelastet als sonst. Diese Praxis soll nun enden.
Ich frage die Staatsregierung nach Hintergründen (Drucksache 7/3008). Ich will wissen, wie viele Ersatzfreiheitsstrafen wegen der Pandemie bisher nicht vollstreckt wurden und was die Wiedereinsetzung der Haftantritte für die Kapazitäten der Anstalten bedeutet. Sie fragt zudem, wie viele Schuldnerinnen und Schuldner eine Haftstrafe abgewendet haben oder noch abwenden können, indem sie gemeinnützig arbeiten.
Mein Kommentar:
„Ersatzfreiheitsstrafen belasten nicht nur den Justizvollzug – etwa zehn Prozent der Gefangenen in den sächsischen Anstalten sitzen ein, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben. Die ersatzweise Haftstrafe belastet vor allem die Betroffenen, die am Ende für Bagatelldelikte wie Schwarzfahren oder Kleindiebstahl hinter Gittern landen können. Arme Menschen sind besonders betroffen.
Die Corona-Regelung des Justizministeriums war vernünftig. Sie sollte Anknüpfungspunkt für eine Art Amnestie sein. Ich erwarte gerade von einer Ministerin mit GRÜNEN-Parteibuch, dass sie dafür streitet, die Corona-bedingt ausgesetzten Haftantritte von Ersatzfreiheitsstrafen komplett zu streichen. Dieses Instrument sollte grundsätzlich abgeschafft werden. Gemeinnützige Arbeit ist allerdings nicht immer eine adäquate Alternative. Ein anderer Weg könnte die Entkriminalisierung bestimmter Bagatelldelikte wie das Fahren ohne gültigen Fahrausweis sein.“
PM 05. Juli 2020