Am 25.2.2011 und 7.3.2011 fand am Landgericht Leipzig die Berufungsverhandlung wegen eines Übergriffes auf NutzerInnen des ehemaligen Jugendzentrums Bunte Platte statt. Die Neonazis Istvan R. und Stefan N. bleiben bis auf weiteres wegen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorbestraft
In der Nacht vom 5. auf dem 6. Mai 2007 hatten dem Neonazis-Spektrum zuzurechnende Personen mehrere Jugendliche im Umfeld der Bunten Platte in Nähe des Kulkwitzer Sees in Leipzig-Grünau attackiert.
Istvan R. und Stefan N., beide der Neonaziszene zuzurechnen, waren in erster Instanz vor dem Amtsgericht Leipzig wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten beide Berufung ein, erfolglos. Das Gericht liess sich von der aggressiven Verteidigungsstrategie der Anwälte und Anwürfen, dass sich das Gericht durch mediale Berichterstattung in seiner Entscheidungsfindung hätte beeinflussen lassen, nicht beeindrucken.
Dazu Juliane Nagel, Stadträtin in Leipzig:
„Ich bin erleichtert über die Entscheidung des Landgerichtes. Damit stärkt das Gericht die, die in jener Nacht Gewalt und Bedrohung erfahren mussten und wies zugleich die Strategie der Anwälte der Neonazis, die ZeugInnen der Bunten Platte auseinanderzunehmen und zu erniedrigen, zurück.
Mehrfach sind die NutzerInnen des linksalternativen Zentrums Bunte Platte Zielscheibe von Einschüchterungsaktionen geworden. Dabei handelte es sich, wie in der Nacht vom 5. zum 6. Mai 2007, um politisch motivierte Gewalt physischer und psychischer Art.
Auch der erste Verhandlungstag zeigte, dass Nazis nicht zurückschrecken ihre politischen GegnerInnen einzuschüchtern. Sowohl ZeugInnen als auch ProzessbeobachterInenn wurden am 25.2.2011 bedroht und verhöhnt. Diese Szenerie bleib am 7.3.2011 glücklicherweise aus.
Der Verteidiger des Neonazis-Kaders Istvan R., Anrdt Hohnstädter, deutete im Rahmen der Berufungsverhandlung bereits an ein Revisionsverfahren beim Oberlandesgericht anzustreben. Zumindest eine weitere Befragung wird den Opfern rechter Gewalt damit erspart bleiben.“
Pressemitteilung, 9.3.2011
Anmerkung (1.8.2011):
Im Ergebnis der Revision des Angeklagten R. hob das OLG Dresden mit Beschluss vom 19.07.2011 dasUrteil des Landgerichtes Leipzig auf und stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein. Als Begründung gab die Pressestelle des OLG das „Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs“ an.