Ich habe erneut bei der Staatsregierung nachgefragt (Drucksache 7/13729), ob diese in Sachsen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert und es den betroffenen Kommunen per Rechtsverordnung ermöglichen wird, den Mietenanstieg zu dämpfen. Bereits im September 2021 hatte die Stadt Leipzig die Bestimmung eines angespannten Wohnungsmarktes nach § 201a Baugesetzbuchbeim Freistaat beantragt. Sie will es gemäß § 250 Baugesetzbuch verbieten dürfen, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Die Stadt Dresden hat mit Schreiben vom 23. Mai 2023 ebenfalls bekundet, dass eine solche Umwandlungsverordnung für das gesamte Stadtgebiet erforderlich ist (Drucksache 7/13473).
Laut der Antwort des Regionalministeriums beabsichtigt die Staatsregierung allerdings nicht, den Städten Leipzig und Dresden diese Instrumente zu gewähren. Ich kommentiere: „CDU-geführtes Regionalministerium leugnet die Anspannung der Wohnungsmärkte – Miethaushalte schnell schützen!“ weiterlesen