Das Justizministerium veröffentlichte jetzt seine Antwort (Parlaments-Drucksache 6/13957) auf meine Kleine Anfrage zum Strukturermittlungsverfahren wegen Bildung von kriminellen Vereinigungen nach § 129 Strafgesetzbuch gegen die Fangruppe „Ultra-Youth“ des Fußballvereins BSG Chemie Leipzig. Diese bringt die Dimension des Verfahrens ans Licht. Mein Kommentar:
Insgesamt wurde das Verfahren gegen 24 Personen geführt, die beschuldigt wurden, der Gruppierung „Ultra Youth“ anzugehören, die als „Vereinigung im Sinne von § 129 StGB anzusehen“ sei. Das Verfahren gegen 20 Beschuldigte wurde am 3.8.2015 eröffnet, im September und November 2015 und sogar noch im Februar 2016 kamen weitere vier Beschuldigte hinzu. Nach monatelangen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen wurde das Verfahren mit Verfügung vom 7. Juni 2018 eingestellt. Insgesamt wurden bei den Ermittlungen 53.210 Verkehrsdatensätze und zu 484 Telekommunikationsanschlüssen Bestandsdaten erhoben. Von vier Observationsbeschlüssen wurden zwei umgesetzt. Wiederum waren auch Berufsgeheimnisträger, mindestens drei Rechtsanwält*innen und ein Journalist, von den Überwachungsmaßnahmen betroffen. Insgesamt wurden hier 56 Telekommunikationskontakte mitgehört bzw.-gelesen.
Die Antwort auf meine Anfrage bestätigt den bereits im vormaligen Strukturermittlungsverfahren gegen Antifaschist*innen und Fußballfans aus Leipzig gewonnenen Eindruck, dass Willkür am Werk war. Auf der Suche nach Verursacher*innen von Straftaten war Polizei und Justiz offensichtlich jedes Mittel recht. Wie im vorherigen Verfahren wurde auf mehr als dünner Indizienbasis ein weit reichender Tatvorwurf erhoben, der mit umfassenden Überwachungsmaßnahmen verknüpft war. Herausgekommen ist: Nichts. Der Justizminister will das aktuell eingestellte Verfahren nicht Fortsetzungsverfahren nennen, obwohl es augenscheinlich eines ist. Obwohl das Ermittlungsverfahren gegen seinerzeit 14 Beschuldigte, darunter ein Fansozialarbeiter, bereits im Sande verlaufen war, führten Erkenntnisse aus diesem zum Verfahren gegen „Ultra Youth“. Laut Aussagen des Rechtshilfekollektivs Chemie Leipzig sind mindestens vier beschuldigte Personen aus dem Vorverfahren auch im aktuell eingestellten als Beschuldigte betroffen.
Ein echter Skandal ist, dass aus einer aktiven – als politisch linksorientiert geltenden – Fußballfangruppierung kurzerhand eine kriminelle Vereinigung gemacht wurde. Wie eine Staatsanwaltschaft auf der Basis eines Hirngespinstes so weit reichende Vorwürfe erheben und ein Amtsgericht derartige Ermittlungsmaßnahmen genehmigen kann, ist mir schleierhaft und wirft kein gutes Licht auf die sächsische Justiz.
Man muss sich vor Augen führen, was das Ermittlungsverfahren für die Betroffenen, die ja weit über die 24 Personen hinaus gehen, bedeutet. Über Monate lang griffen Behörden massiv in die Privatsphäre und damit Grundrechte ein. Sämtliche Kommunikations-Akte mit Freund*innen, Geschäftspartner*innen, Kolleg*innen wurden von Behördenmitarbeiter*innen mitgehört, selbst die mit per Gesetz besonders geschützten Berufsgeheimnisträger*innen.
Auch nach Einstellung des ergebnislosen Ermittlungsverfahrens bleibt an den unmittelbar Betroffenen etwas hängen. Wie sollen sie ihren Großeltern, ihrem Arbeitgeber, ihrer Kollegin oder Nachbarn erklären, dass gegen sie über fast drei Jahre wegen Zugehörigkeit zu einer „kriminellen Vereinigung“ ermittelt wurde?
Als LINKE fordern wir den Justiz- und Innenminister auf, zu dem Verfahren umfassend Auskunft zu geben und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen!
PM 31. Juli 2018
>>> Statement der Diablos Leutzsch: 129 Freunde