Aufarbeitung der extrem rechten Ausschreitungen in Chemnitz 2018 fast abgeschlossen – keine Gerechtigkeit in Sicht

In diesen Tagen jähren sich die Ausschreitungen in Chemnitz zum siebenten Mal. 2018 marschierte wegen eines Tötungsdeliktes tagelang ein rassistischer Mob auf, von mehreren Demonstrationen ging massive Gewalt aus. Menschen mit Migrationsgeschichte und jene, die gegen Rassismus auf die Straße gingen, wurden gejagt, geschlagen und bedroht, das jüdische Restaurant „Shalom“ angegriffen. Die extreme Rechte im Landtag suchte den Schulterschluss mit ihren außerparlamentarischen Gesinnungsgenossen. 

Laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 8/3646), ist die juristische Aufarbeitung dieser Geschehnisse jetzt beinahe abgeschlossen. Mindestens 109 von 165 Strafverfahren gegen Personen aus dem extrem rechten Spektrum wurden eingestellt, weil der oder die Täterin nicht ermittelt werden konnte oder die Schuld nicht nachweisbar war. Mein Kommentar:

„Es wird keine nennenswerte juristische Aufklärung und schon gar keine Gerechtigkeit geben. Das Gros der rechtsmotivierten Straftaten – Bedrohung, gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bis zu Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz – wurde nicht geahndet. Auch im Verfahrenskomplex wegen Angriffen auf antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten, der jetzt und künftig noch verhandelt wird, stehen die Zeichen schlecht: Das zeigt das ernüchternde Ergebnis der ersten Verhandlungsrunde gegen drei Neonazis, das mit Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage endete.

Für die Betroffenen von rechter Hetze und Gewalt ist das ernüchternd und demotivierend. So wird nicht zuletzt die extrem rechte Szene in Sachsen ermutigt. Dabei wären klare Zeichen von Politik und Justiz im Umgang bitter nötig. Gerade im Kontext der Veranstaltungen zur Kulturhauptstadt Chemnitz sind Taten statt blumiger Worte nötig. Wir fordern praktische Solidarität und Unterstützung für alle, die trotz Anfeindungen und verrohtem gesellschaftlichen Klima für ein demokratisches und offenes Miteinander streiten. Als Linksfraktion stehen wir an ihrer Seite, im Parlament und auf der Straße!“

Hintergrund

Planmäßig bis zum 18. September 2025 läuft vor dem Landgericht Chemnitz noch immer der Prozess gegen vier Neonazis, denen Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Sie gehören zur Gruppe von 28 Tatverdächtigen aus dem gesamten Bundesgebiet, die am 1. September 2018 in Chemnitz Teilnehmende der ,Herz statt Hetze‘- Kundgebung gejagt und mehrere Personen verletzt hatten. Im ersten Verfahrenskomplex wurden im Januar 2024 die Verfahren gegen drei von neun angeklagten Personen gegen Zahlung von jeweils 1.000 Euro eingestellt.

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