Auch Wohnungslose haben eine Stimme – Kommunales Wahlrecht auf Landesebene ermöglichen, in der Stadt ausreichend informieren!

Wenn am 9. Juni 2024 zur Teilnahme an der Kommunal- und Europawahl aufgerufen wird, sind wieder zahlreiche Menschen davon ausgeschlossen. Das gilt für langjährig hier lebende Menschen ohne deutschen Pass und – bei der Kommunalwahl – für unter 18-Jährige, aber auch für wohnungslose Menschen.

Laut sächsischer Gemeindeordnung sind Menschen ohne festen Wohnsitz bei der Kommunalwahl in Sachsen nicht wahlberechtigt. Im Rahmen der Europa- und Landtagswahl kann aber eine Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag stattfinden. Zumindest für die Teilnahme an den Europawahlen sollen explizit wohnungslose Menschen motiviert werden. Auf Landesebene muss darüber hinaus eine Änderung der Gemeindeordnung her. Mein Kommentar:

„In dreizehn Bundesländern können wohnungslose Menschen ohne Meldeadresse an der Kommunalwahl teilnehmen. Dafür müssen sie lediglich im Wählerregister eintragen sein und sich drei Monate in der jeweiligen Gemeinde aufhalten.

In Sachsen sind sie davon ausgeschlossen, obwohl die kommunale Politik in hohem Maße Einfluss auf die Lebenssituation aller hat. Das betrifft die soziale und gesundheitliche Versorgung sowie die Wohnungspolitik. Aber auch in allen anderen politischen Fragen sollten auch Menschen ohne festen Wohnsitz über die Gestaltung der Stadt mitentscheiden dürfen. Es ist ein Armutszeugnis, dass der Freistaat diese Lücke lässt. Besonders absurd wird es, wenn wohnungslose Menschen in Europa, nicht aber in ihrer eigenen Kommune wählen können – das gleiche gilt für Unter-18-Jährige. Das ist inkonsistent und schließt Menschen willkürlich von ihren Teilhabemöglichkeiten aus.“

Der Stadtrat hatte 2019 auf Initiative der Linksfraktion beschlossen, wohnungslose Menschen in Leipzig besser über die Möglichkeiten ihrer Wahlteilnahme zu informieren.

Laut Antwort auf die aktuelle Anfrage (https://gleft.de/5Am) können sich die Betroffenen bis zum 19.05.2024 ins Wählerregister für die Europawahl eintragen lassen. Die persönliche Antragstellung kann bis zum 17.05.2024 in der Briefwahlstelle in der Unteren Wandelhalle des Neuen Rathauses, Martin-Luther-Ring 4-6, stattfinden.

PM 3. Mai 2024

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