Auch für erwerbstätige anerkannte Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften muss es eine ermäßigte Gebührenzahlung geben!

In seiner Juni-Sitzung diskutierte und beschloss der Leipziger Stadtrat die „Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose, Asylbewerber*innen und Spätaussiedler*innen sowie andere ausländische Personen in Leipzig“. 
Als Linke stehen wir den Gebühren für Wohnungslose in Übernachtungshäusern kritisch gegenüber. Die Abschaffung scheiterte aber schon mehrfach. Beantragt haben wir diesmal eine ermäßigte Nutzungsgebühr für erwerbstätige anerkannte Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, beantragt: Leider erfolglos:

Vor uns liegt die Satzung über Benutzung und Gebühren über Wohnungslosen- und Asylunterkünfte in Leipzig. Regelmäßig wird diese an die Kostensteigerungen oder an andere Notwendigkeiten angepasst. Die gute Botschaft ist: die umstrittene Nutzungsgebühr für Übernachtungshäuser wird trotz steigender Kosten nicht erhöht, sondern liegt weiter bei 5 Euro. Ziel und Aufgabe von Sozialbetreuung ist es die Betroffenen zu begleiten, dieses Geld über ihre Leistungsansprüche beim Jobcenter gelten zu machen, wo ein Anspruch vorliegt. Für andere Menschen, etwa EU-Bürger*innen, setzen wir auf die Härtefallregelung. Niemand soll abgewiesen werden, weil er oder sie die Gebühr nicht tragen kann.

Im Gegensatz dazu steigen die Benutzungsgebühren für die normalen Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete erheblich: Von 477,40 auf 616,35 Euro/Monat. Diese Gebühr wird für die Menschen im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes als Sachleistung vom Sozialamt übernommen. Für die anerkannten Geflüchteten im Sozialleistungsbezug nach SGB 2 wird sie im Rahmen der Kosten der Unterkunft erstattet, im Verfahren sind sie denselben Regelungen wie andere Menschen unterworfen, die Kosten der Unterkunft beziehen: Das heißt Kostensenkungsaufforderungen, Nachweis der Wohnungssuche, im leider häufigen Fall des Scheiterns der Wohnungssuche: Übernahme der tatsächlichen Kosten.

Über 2000 Menschen mit einer Flüchtlingsanerkennung leben in den Gemeinschaftsunterkünften, obwohl sie längst ausziehen könnten. Problem: Es mangelt an bezahlbaren Wohnungen und die Hürden sind für Menschen mit Migrationsgeschichte weiterhin ungleich höher als für Menschen mit einem deutschen Namen und Aussehen.
Auswirkungen haben die nun steigenden Nutzungsgebühren aber für eine Gruppe: Geflüchtete, die ein Erwerbseinkommen haben und weiter in den Gemeinschaftsunterkünften leben (müssen). Für diese bedeuten die hohen Gebühren eine echte finanzielle Belastung. Während es für die im Asylbewerberleistungsgesetz nach Härtefallregelung eine Absenkung der Gebühr gibt, gibt es diese für die anderen nicht. Und das wollen wir ändern. Denn es ist nicht verhältnismäßig, dass Selbstzahler*innen mit einer hohen Miete für ein kleines, vielleicht noch Mehrbettzimmer, für das Versagen der bundesdeutschen Wohnungspolitik bezahlen. Im schlimmsten Fall führt die hohe Gebühr dazu, dass keine Erwerbsarbeit aufgenommen wird und das können wir nicht wollen!

Wir beantragen außerdem, dass das Sozialamt in den Unterkünften mittels Infomaterial über die Gebührenerhebung und soziale Leistungen wie KdU und Wohngeld in verschiedenen Sprachen informiert. Das kann auch die Sozialarbeitenden entlasten.

Im Migrant*innenbeirat gab es eine überaus kritische Debatte zur Vorlage und nur 3 Pro-Stimmen bei 10 Enthaltungen.

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